Stillstand bei der FTS (Andreas Götz via Nora Engel-Kazemi)
06 Jul
. Wir erinnern uns: Bestärkt durch die Abweisung der Klage Großbritanniens gegen die Einführung der EU‑Finanztransaktionssteuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit einzelner Mitgliedsstaaten hatten sich die Finanzminister dieser (partizipierenden) Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Absichtserklärung geeinigt. Ab 1.1.2016 sollte es ernst werden. Details hierzu blieb man – und bleibt man weiterhin - schuldig. Rückblick. Nach erfolglosem Versuch, einen Wildwuchs an bestehenden bzw beabsichtigten nationalen Besteuerungssystemen durch Einführung eines in der EU einheitlichen Modells einer Finanztransaktionssteuer („FTS“) hintanzuhalten, einigten sich elf Mitgliedsstaaten (darunter Österreich) auf eine gemeinsame Initiative. Im Februar 2013 ve... » Weiterlesen
Steuerreform 2015 detailliert- Erhöhung der KESt und Angriff auf das Bankgeheimnis...
17 Mar
Die Pläne der Regierung für die neue Steuerreform sind nun konkret- die Kapitalertragsteuer (KESt) soll für Finanzprodukte wie Aktien generell von 25 auf 27,5 Prozent steigen. Gleichzeitig sollen die Sparbuchzinsen jedoch weiterhin nur mit 25 Prozent belastet sein. Ein erster Gesetzesentwurf soll in etwa sechs Wochen vorliegen. Die entsprechenden Gesetze sollen dann vor der Sommerpause im Parlament beschlossen werden und das endgültige Inkrafttreten der neuen Vorschriften ist derzeit mit 1. Jänner 2016 vorgesehen. Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 27,5 Prozent Während bei der Einführung der KESt neu in 2012 die Gleichwertigkeit von Erträgen und Vermögenszuwächsen bei unterschiedlichen Finanzprodukten argumentiert wurde, sollen nun jedenfalls ... » Weiterlesen
Das neue Steuerformular E 1 kv-2014- Besteuerung von Kapitalvermögen für Privatper...
12 Jan
Das neue System der Besteuerung von Kapitalvermögen ist am 1.4.2012 in Kraft getreten. Das für das Steuerjahr 2012 erstmals durch das BMF ausgegebene eigene Formular für die Besteuerung von Kapitaleinkünften wurde für die Veranlagungen 2013 und 2014 um weitere Kennzahlen ergänzt. Das für 2014 geltende Formular E 1 kv-2014 wird in der Folge mit den damit verbundenen Neuerungen erläutert. E 1 kv-2014 Für steuerpflichtige Erträge und Gewinne aus Kapitalvermögen von Privatpersonen wird am Inlandsdepot Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25% eingehoben. Im Großteil der Fälle führt dieser Abzug von KESt die Steuerabgeltung nach sich, sodass den Anleger keine weiteren Verpflichtungen bei Erstellung der Steuererklärung tr... » Weiterlesen
Alternative Investmentfonds vs Zertifikate (Nora Engel-Kazemi)
23 Dec
In der Praxis stellt sich oft die Frage, ob bei manch strukturiertem Finanzprodukt steuerlich von einem Alternativen Investmentfonds (AIF) oder einem Zertifikat auszugehen ist. Die Besteuerungsunterschiede werden im Folgenden näher dargestellt. Besteuerung von AIFs Ein alternativer Investmentfonds ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, welcher von Anlegern Kapital einsammelt , um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren, ohne dass das Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient. AIF können beispielsweise Immobilienfonds, Hedge Fonds und Private Equity Fonds sein. Steuerlich ist bei AIF das Transparenzprinzip anzuwenden, dh nicht der AIF ist Steuersubjekt, sondern die Anleger haben die Einkünfte des AIF... » Weiterlesen
KESt-Rückerstattung und die Frage des wirtschaftlichen Eigentums (Nora Engel-Kazemi)
25 Jul
Wie bereits im letzten tax blog angekündigt, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 15. Juli 2014 den Entwurf eines Informationsschreibens zu den Voraussetzungen für eine KESt-Rückerstattung auf österreichische Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige versandt. Die Begutachtungsfrist endet am 25. August 2014. Steuerliche Zurechnung der Dividenden als Voraussetzung für KESt-Rückerstattung. Beschränkt steuerpflichtige Anleger, das sind Anleger die außerhalb Österreichs steuerlich ansässig sind, können sowohl auf Grund österreichischer Vorschriften (§ 94 Z 2 EStG, § 6 KStG, § 21 Abs 1 Z 1a KStG) als auch auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen eine entsprechende Rückerstattung von auf österreichische... » Weiterlesen
global market. 7 Monate 2024 sind vorbei und die Wiener Börse hat in diesen sieben Monaten mehr Handelsvolumina verbuchen können als in den ersten 7 Monaten 2023, der Zuwachs ist im einstelligen Prozentbereich, aber immerhin. Auch im früher stark promoteten global market ist es erstmals seit Jahren wieder etwas nach oben gegangen, im Gesamtjahr 2021 lag dort das Jahresvolumen noch bei 5,5 Mrd. (das ist ca. ein Monatsumsatz im Prime Market), 2022 waren es nur noch 1,3 Mrd.. und 2023 gab es sogar den Fall unter die Mrd. Euro. In den ersten sieben Monaten 2024 ist es wieder leicht nach oben gegangen, ob die Mrd. End of Year wieder erreicht werden kann, ist aber unklar. Es gibt zwar im global market günstige Konditionen, aber die Broker stellen Wien bei den internationalen Aktien nicht so in die Pole Position und die Markttiefe könnte natürlich ebenfalls besser sein. Keine einfache Aufgabe, diese wichtigste Aktienfacette im Vienna MTF, denn es geht immerhin um die wichtigsten Aktien der Welt. Ich bin ja der Meinung, dass das Tagesgeschäft viel mehr promotet gehört, davon würde auch der global market profitieren.