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Stillstand bei der FTS (Andreas Götz via Nora Engel-Kazemi)

. Wir erinnern uns: Bestärkt durch die Abweisung der Klage Großbritanniens gegen die Einführung der EU‑Finanztransaktionssteuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit einzelner Mitgliedsstaaten hatten sich die Finanzminister dieser (partizipierenden) Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Absichtserklärung geeinigt. Ab 1.1.2016 sollte es ernst werden. Details hierzu blieb man – und bleibt man weiterhin - schuldig. Rückblick. Nach erfolglosem Versuch, einen Wildwuchs an bestehenden bzw beabsichtigten nationalen Besteuerungssystemen durch Einführung eines in der EU einheitlichen Modells einer Finanztransaktionssteuer („FTS“) hintanzuhalten, einigten sich elf Mitgliedsstaaten (darunter Österreich) auf eine gemeinsame Initiative. Im Februar 2013 ve...     » Weiterlesen


 

Steuerreform 2015 detailliert- Erhöhung der KESt und Angriff auf das Bankgeheimnis...

Die Pläne der Regierung für die neue Steuerreform sind nun konkret- die Kapitalertragsteuer (KESt) soll für Finanzprodukte wie Aktien generell von 25 auf 27,5 Prozent steigen. Gleichzeitig sollen die Sparbuchzinsen jedoch weiterhin nur mit 25 Prozent belastet sein. Ein erster Gesetzesentwurf soll in etwa sechs Wochen vorliegen. Die entsprechenden Gesetze sollen dann vor der Sommerpause im Parlament beschlossen werden und das endgültige Inkrafttreten der neuen Vorschriften ist derzeit mit 1. Jänner 2016 vorgesehen. Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 27,5 Prozent Während bei der Einführung der KESt neu in 2012 die Gleichwertigkeit von Erträgen und Vermögenszuwächsen bei unterschiedlichen Finanzprodukten argumentiert wurde, sollen nun jedenfalls ...     » Weiterlesen


 

Das neue Steuerformular E 1 kv-2014- Besteuerung von Kapitalvermögen für Privatper...

Das neue System der Besteuerung von Kapitalvermögen ist am 1.4.2012 in Kraft getreten. Das für das Steuerjahr 2012 erstmals durch das BMF ausgegebene eigene Formular für die Besteuerung von Kapitaleinkünften wurde für die Veranlagungen 2013 und 2014 um weitere Kennzahlen ergänzt. Das für 2014 geltende Formular E 1 kv-2014 wird in der Folge mit den damit verbundenen Neuerungen erläutert. E 1 kv-2014 Für steuerpflichtige Erträge und Gewinne aus Kapitalvermögen von Privatpersonen wird am Inlandsdepot Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25% eingehoben. Im Großteil der Fälle führt dieser Abzug von KESt die Steuerabgeltung nach sich, sodass den Anleger keine weiteren Verpflichtungen bei Erstellung der Steuererklärung tr...     » Weiterlesen


 

Alternative Investmentfonds vs Zertifikate (Nora Engel-Kazemi)

In der Praxis stellt sich oft die Frage, ob bei manch strukturiertem Finanzprodukt steuerlich von einem Alternativen Investmentfonds (AIF) oder einem Zertifikat auszugehen ist. Die Besteuerungsunterschiede werden im Folgenden näher dargestellt. Besteuerung von AIFs Ein alternativer Investmentfonds ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, welcher von Anlegern Kapital einsammelt , um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren, ohne dass das Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient. AIF können beispielsweise Immobilienfonds, Hedge Fonds und Private Equity Fonds sein. Steuerlich ist bei AIF das Transparenzprinzip anzuwenden, dh nicht der AIF ist Steuersubjekt, sondern die Anleger haben die Einkünfte des AIF...     » Weiterlesen


 

KESt-Rückerstattung und die Frage des wirtschaftlichen Eigentums (Nora Engel-Kazemi)

Wie bereits im letzten tax blog angekündigt, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 15. Juli 2014 den Entwurf eines Informationsschreibens zu den Voraussetzungen für eine KESt-Rückerstattung auf österreichische Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige versandt. Die Begutachtungsfrist endet am 25. August 2014. Steuerliche Zurechnung der Dividenden als Voraussetzung für KESt-Rückerstattung. Beschränkt steuerpflichtige Anleger, das sind Anleger die außerhalb Österreichs steuerlich ansässig sind, können sowohl auf Grund österreichischer Vorschriften (§ 94 Z 2 EStG, § 6 KStG, § 21 Abs 1 Z 1a KStG) als auch auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen eine entsprechende Rückerstattung von auf österreichische...     » Weiterlesen


Nora Engel-Kazemi

Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

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