Neues Fondsmeldeschema in Österreich - und die Folgen (Nora Engel-Kazemi)
08 May
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 5. Mai 2014 gemeinsam mit Vertretern der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) das neue Fondsmeldeschema für in- und ausländische Investment-, Immobilien-, und Alternativen Investment Fonds in einer Präsentation vorgestellt. In den nächsten Tagen wird die Erstversion in die offizielle Begutachtung versandt werden. Deloitte Österreich ist vom BMF und der OeKB in eine Gruppe zum aktiven Testen des neuen Meldeschemas eingeladen worden und steht gerne für Anfragen oder Meetings diesbezüglich zur Verfügung. Änderungen im Meldeprozess zwischen österreichischem Steuervertreter des Fonds und der OeKB. Der neue Meldeprozess stellt sich wie folgt dar: • Meldung der Bemessungsgrundlagen für die Be... » Weiterlesen
Neues zur Zinsbesteuerung, dem Informationsaustausch - und den Folgen (Nora Engel...
05 May
Das Ende des Bankgeheimnisses ist durch diverse parallel laufende Initiativen auf internationaler und nationaler Ebene besiegelt worden. Anleger mit Konten im Ausland werden zukünftig mit der Meldung ihrer Einkünfte bzw. Depotstände an ihre lokalen Steuerbehörden rechnen müssen. Im folgenden werden die genannten Initiativen näher dargestellt. Auskunftsersuchen ausländischer Steuerbehörden. Die Rechtsgrundlage für Amtshilfeersuchen in Österreich bildet derzeit das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das nur Einzelanfragen ausländischer Steuerbehörden zulässt. Durch die Änderung des Kommentars zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens im Jahr 2012 sollen nunmehr auch in Österreich Gruppenanfragen möglich sein. • Gepla... » Weiterlesen
Zukünftiger KESt-Abzug für Zinseinkünfte drittlandsansässiger Investoren (Nora E...
01 Apr
Derzeit können Zinsen aus Einlagen bei inländischen Kreditinstituten oder deren inländischer Zweigniederlassung und Zinsen aus Forderungswertpapieren für Investoren, die nicht in Österreich ansässig sind, KESt-frei vereinnahmt werden. Für natürliche Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind, ist ein Abzug von 35% EU-Quellensteuer vorgesehen. Diese unterschiedliche Behandlung ausländischer Investoren hat der Gesetzgeber nunmehr im Abgabenänderungsgesetz 2014 mit Wirkung ab 1.1.2015 beseitigt. Details dazu werden im Folgenden dargestellt. KESt-Abzug für inländische Zinsen. Ab 1.1.2015 wird die beschränkte Steuer- bzw. KESt-Pflicht auf inländische Zinsen iSd EU-Quellensteuergesetzes erweitert. Die Neuregelung betriff... » Weiterlesen