Fast alle Parteien und wahlwerbenden Gruppen versprechen Steuersenkungen. Ein Ziel sind die hohen Lohnnebenkosten, aber auch die Lohnsteuer/Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Wie diese Milliarden finanziert werden sollen, ist mehr oder weniger nebulos. Einerseits soll die Gegenfinanzierung durch ein erhöhtes Wirtschaftswachstum erfolgen, anderseits soll endlich eine Verwaltungsreform den finanziellen Spielraum bringen. Zweifel sind angebracht.
Immer wieder wird auch die Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 20 Prozent und weniger in die Diskussion eingebracht. Klingt zwar gut, aber wie internationale Beispiele zeigen, wird dies eine Erhöhung der Kapitalertragsteuer nach sich ziehen. Derzeit verbleiben dem privaten Aktionär von einem Gewinn vor Steuern von 100 unter Berücksichtigung einer Körperschaftsteuer von 25 Prozent und einer Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent derzeit 54,375, d.h. die Ertragssteuerbelastung beläuft sich auf 45,625 Prozent. Bei einer Absenkung der Körperschaftsteuer auf 20 Prozent reduziert sich die Belastung auf 42 Prozent. Es ist eher damit zu rechnen, dass die Kapitalertragsteuer erhöht wird. Bei einer Erhöhung auf 30 Prozent beträgt die Gesamtsteuerbelastung 44 Prozent.
Viel unangenehmer ist es, wenn Dividendenerträge nicht mehr mit einem Satz von 27,5 oder auch 30 Prozent versteuert werden, sondern, wie es die Diskussion in Deutschland zeigt, Dividendenerträge den individuellen Einkommensteuersätzen je nach Höhe des Einkommens unterliegen, d.h. bis zu 55 Prozent. Da die Progression in Österreich sehr steil ist, würde es für fast alle Anleger zu einer wesentlich höheren Steuerbelastung kommen. Eine zunehmende Bürokratie wäre ein weiterer Nachteil, der durch die Möglichkeit Ausgaben, etwa für den Besuch von Hauptversammlungen, Depotgebühren und Transaktionsspesen abzusetzen, nicht aufgewogen wird.
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ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.
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