A.o.HV C-Quadrat 3. Der erste Redner, ein Österreicher, fragte, ob es zutrifft, dass der Prüfer über Vorschlag des Hauptaktionärs vom Gericht bestellt wurde, so etwas sei ein "Missbrauch des Gerichts", das Gericht habe den Prüfer zu bestellen, nicht der Hauptaktionär. Die Konsequenz sei, dass seit mehr als zwei Jahrzehnten nie ein Prüfer etwas kritisiert habe. Der Aufsichtsratsvorsitzende berichtigte: Man habe einen Dreiervorschlag eingereicht. Das Gericht habe einen ausgewählt. Der Redner bekräftigte, es stehe ausdrücklich im Gesetz: "Das Gericht hat auszuwählen!" Ein Herr aus dem Publikum, offenbar in Beziehung zum Hauptaktionär stehend: "Wir haben keinen Prüfer vorgeschlagen! Die Richterin hat darauf bestanden, dass wir einen Dreiervorschlag einbringen!" und "Die Kritik richtet sich ans HG Wien!" Der Redner noch einmal: "Das ist tatsächlich rechtswidrig!" Er führte weiters aus: Die Bewertung sei eine einfache Bruchrechnung: Unternehmensergebnis der Zukunft durch Kapitalisierungszinssatz. In Wahrheit gehe es um die Ziffer, die im Zähler steht, das Ergebnis. Wir würden alle wissen, dass eine Prognose unsicher sei, weil sie die Zukunft betreffe. Er sprach von einem "Diktat des Kaufinteressenten", der noch dazu einen Informationsvorsprung habe. Er wünschte sich eine Lösung, wie sie bis auf Bank Austria und Constantia Packaging in zwei Jahrzehnten immer gefunden worden sei. In diesen beiden Fällen sei der Hauptgesellschafter nicht kooperativ gewesen, die Gutachter hätten Hunderttausende Euro gekostet. Keiner mache dem Vorstand einen Vorwurf, wenn er vorsichtig plane. Aber vor einem Squeeze-Out plane man nicht sehr ambitioniert, da könne auch die Hälfte rauskommen. Er forderte die Planzahlen für Provisionsertrag, Ebit, Ebit-Marge, Ergebnis vor Steuern, um sie mit den Prognosezahlen vergleichen zu können. (Offenbar meinte er die Planzahlen der vergangenen Jahre und die Prognosezahlen laut Bewertungsgutachten) Die Gutachten würden nicht den wirklichen Wert des Unternehmens darstellen, sondern nur die Plausibilität. Dass die Rechenoperationen richtig seien, würde er nicht anzweifeln, sehr wohl aber die den Rechnungen zugrunde liegenden Ergebnisse. Er beanstandete weiters, dass in den Gutachten erklärt würde, dass die Gutachter für das Gutachtensergebnis nicht haften. So etwas habe er überhaupt noch nicht gesehen. Er schlug vor, den Abfindungspreis auf 75 Euro zu erhöhen, unter der Bedingung, dass kein Widerspruch erfolgt, und dass es keine Anfechtungsklage gibt. Der Vertreter des Hauptaktionärs lächelte in meinen Augen "wohlwollend" bzw. "zustimmend", in diesem Moment sah in meinen Augen alles sehr gut aus, dass es eine höhere Abfindung geben könnte. Da ich mich aber in diesem Augenblick als Insider fühlte, mit den entsprechenden Verpflichtungen, nahm ich von einem sofortigen Nachkauf Abstand (siehe Fall Leykam: das war der erste und somit einprägsamste Insiderfall Österreichs, jemand hat in der Pause der Hauptversammlung seinen Bruder angerufen, er möge für ihn Leykam-Aktien nachkaufen).
Das Blatt wendete sich aber schnell, die Ausführungen und Forderungen des hinsichtlich der vertretenen Aktien größeren Deutschen ließen sein Lächeln gefrieren. Dem Deutschen gefiel es "natürlich nicht, dass beim Squeeze Out unser Großaktionär reingrätscht ins Geschäft, der da etwas rausnimmt und nächstes Jahr wieder reingibt". (Damit meinte er offenbar die Abschichtung im Fonds) Wir hätten es immerhin mit einem Großaktionär zu tun, der sehr gewieft sei, der vielleicht auch versuche, etwas zu tricksen (so eine Ausdrucksweise kenne ich von österreichischen Hauptversammlungen eigentlich nicht; wir sind wirklich ein höfliches und braves Volk), um seinen eigenen Vermögensstatus zu optimieren. Herr Schütz (Vorstand bei C-Quadrat, AR bei Deutsche Bank) wisse sicher mehr, es sei auffällig, dass er schon bei der letzten HV gefehlt habe. Er wollte den Grund wissen, der HV-Termin stehe doch schon länger fest, er finde es aus Respekt seinen Mitgesellschaftern gegenüber "nicht angebracht, wenn er nicht da ist". Er fragte nach den Details der Prozesse, also wie die Entscheidungsfindung verlaufen sei etc. Das erste Drittel meiner Mitschrift habe ich Euch somit mitgeteilt, das ist eh ganz schnell gegangen. Live auf der HV hat es auf mich viel länger gewirkt.
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