Diese Woche steht die diesjährige ordentliche Hauptversammlung bei der RWE AG (WKN: 703712 / ISIN: DE0007037129) an. Am Donnerstag (27. April) soll es dazu ab 8.00 Uhr morgens den Einlass in die Grugahalle in Essen geben. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Verwendung des Gewinns aus dem vorigen Geschäftsjahr.
Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat (wird ja erfahrungsgemäß „durchgewunken“) sieht vor, für die Stammaktien keine Dividende und für die Vorzugsaktien 0,13 Euro je Stück auszuschütten. Zum Tagesordnungspunkt 3 – der Entlastung des Vorstands – liegt übrigens ein Gegenantrag des von mir grundsätzlich sehr geschätzten Dachverbands der Kritischen Aktionäre vor.
RWE: Ein Gegenantrag schlägt vor, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern
Dieser Gegenantrag schlägt vor, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. Grund dafür sei u.a., dass RWE „keine Rücksicht auf die Gesundheit von Menschen in der Region und Beschäftigten im Rheinischen Braunkohlerevier“ nehme. Zudem gehe RWE „mit großer Härte zivil- und strafrechtlich gegen Braunkohle-GegnerInnen“ vor. So werde gegen Hunderte Personen der Protestaktion „Ende Gelände“ vorgegangen, was für diese mögliche Prozesskosten von 3.000 bis 10.000 Euro bedeute. Das sei keineswegs akzeptabel. Das RWE-Management teilte dazu mit: „Wir halten die Gegenanträge für unbegründet und werden uns hierzu in der Hauptversammlung erforderlichenfalls ergänzend äußern.“ Das könnte interessant werden!
Und hier noch das Zitat zum Tag:
„Tadele nicht den Fluss, wenn du ins Wasser fällst.“ – Indisches Sprichwort
Ein Beitrag von Michael Vaupel
Michael Vaupel, diplomierter Volkswirt und Historiker (M.A.), Vollblut-Börsianer. Nach dem Studium Volontariat und Leitender Redakteur und Analyst diverser Börsenbriefe (Emerging Markets, Internet, Derivate, Rohstoffe). Er ist gefragter Interview- und Chatpartner (N24, CortalConsors). Ethisch korrektes Investieren ist ihm wichtig.
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