Es ist erst wenige Tage her, dass wir das 20-jährige Börsenjubiläum der T-Aktie (WKN: 555750 / ISIN: DE0005557508) gefeiert haben. Aktionäre, die seit der dritten Emission im Sommer 2000 dabei sind, haben nun Grund zur Freude. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab nämlich rund 16.000 klagenden Kleinaktionären wegen schwerwiegender Fehler im damaligen Verkaufsprospekt Recht.
Grundsätzlich sollte man das Urteil aber nicht zu früh feiern. Erstens ist es noch nicht rechtskräftig. Man darf davon ausgehen, dass die Deutsche Telekom Rechtsmittel einlegt. Dann muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem als Musterklage geführten Prozess noch einmal auseinandersetzen.
Zweitens dürften die erst noch zu verhandelnden Schadenersatzzahlungen nur ein schwacher Trost sein. Immerhin mussten die Kläger fast 17 Jahre auf Gerechtigkeit warten. Insgesamt geht es um Aktien im damaligen Wert von rund 80 Mio. Euro. Der Bund hatte im Jahr 2000 zum dritten Mal seinen Anteil an der Telekom reduziert und Aktien aus dem Bestand der Kreditanstalt für Wiederaufbau an den Mann und die Frau gebracht. Zum Teil mit Frühbucherrabatt. Der Ausgabepreis betrug damals 66,50 Euro bzw. 63,50 Euro rabattiert. An dieser Stelle lohnt der Blick auf den 20-Jahres-Chart:
Während Aktionäre der ersten Stunde immerhin Null auf Null rausgehen (die Dividende einmal ausgeblendet) sind Anleger der dritten Emission immer noch rund 500 Prozent vom damaligen Kaufkurs entfernt. Sprich die Aktie müsste sich in etwa versechsfachen. Nicht sehr realistisch für einen doch eher konservativen Telekom-Titel.
Vielleicht sollte man an diesem Punkt auch einmal auf die Grundlagen der Aktienanlage blicken: Kurse sind immer nur eine Momentaufnahme. Was eine Aktie dagegen tatsächlich Wert ist, kann dem Kurs entsprechen. Der Kurs kann aber auch beträchtlich davon abweichen. Schuld sind allgemeine Marktturbulenzen. Im Fall der T-Aktie war dies der damalige Internet- und IT-Boom. Blickt man auf den Langfristchart wird deutlich, dass die Aktie der Telekom in Wirklichkeit nicht deutlich mehr Wert war, als bei ihrem Börsengang 1996. Kein Wunder, denn das Geschäftsmodell war damals bereits nicht auf Wachstum angelegt, sondern eher auf Abwicklung eines Staatsmonopols und Überführung in ein solide geführtes Unternehmen.
Daher sollte man die Finger von privatisierten Staatsunternehmen weglassen. Uns ist spontan kein einziges bekannt, mit dem Anleger tatsächlich gut gefahren sind. Selbst das oft gelobte Volkswagenwerk (heute Volkswagen ) war die ersten Jahrzehnte nach der Privatisierung keine Freude für Investoren.
Anleger sollten daher stets auf gut eingeführte Unternehmen wert legen, die bereits seit langem an der Börse reüssieren und entsprechende Gewinn- und Dividendenzahlen vorweisen können. Kursgewinne in der Vergangenheit wären ebenfalls ein gutes Signal.
In diesem Sinne,
weiterhin viel Erfolg bei der Geldanlage
Ihre dieboersenblogger.de-Gründer
Christoph A. Scherbaum & Marc O. Schmidt
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