Der Grundgedanke, einen Haftungsfonds für geschädigte Anleger einzurichten,
ist sinnvoll. Das Konstrukt AeW - Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen
- hat den Praxistest jedoch nicht bestanden! Um noch größere Belastungen für
den Steuerzahler abzuwenden, werden - wie "Die Presse" am 10.6. berichtete -
148 Millionen Euro aus dem Budget für Aufräumarbeiten bei Altlasten nach der
AvW-Pleite bezahlt. Auch in der etwas länger zurückliegenden AMIS-Pleite
hatte sich die AeW, die als "privater Haftungsverbund" 1999 gegründet wurde,
nicht bewährt. Das Schönste an der AeW ist der Name, aber der Gesetzgeber,
der sich von den Interessenvertretern zu stark leiten ließ, schuf ein
untaugliches Gesetz für eine Institution mit einer Geschäftsführung und
einer Vielzahl von Funktionären, die nur so lange funktioniert, als größere
Haftungsfälle nicht eintreten.
Leider kommt es immer wieder vor, das kapitalmarktrelevante Gesetze von
Beamten und Kammervertretern mit wenig Praxiserfahrung und wenig
betriebswirtschaftlichem Basiswissen ausgearbeitet und verhandelt werden.
Gerne werden auch Vorgaben aus Brüssel unüberlegt übernommen. Daher fordert
der IVA eine höhere Qualität von Gesetzen ein; sie sollten sowohl
praxistauglich sein als auch spitzfindigen, juristischen
Auseinandersetzungen stand halten.
Voraussetzung dafür sind freilich Abgeordnete, Beamte und Sozialpartner, die
einen entsprechenden Kenntnisstand in dieser nicht immer einfachen Materie
haben.
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ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.
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