Berater sind, wenn spezielles Know How gefragt ist, wichtig und unverzichtbar. Eines muss klar sein: Berater übernehmen keine Verantwortung bzw. sichern sich durch geschickte Formulierungen ab. Seit Jahren gibt es eine Tendenz des Top-Managements, sich mit Gutachten und Stellungnahmen von Beratern nicht nur in heiklen Fragen abzusichern. Es gilt oft der Grundsatz „Wes Brot ich eß, des Lied ich sing.“ Die Aufgabe eines Vorstands ist es zu managen, Entscheidungen zu treffen, aber nicht Berateraufträge zu vergeben. Berater, meist hervorragend geschult im Auftreten und eloquent bei der Selbstdarstellung, sind immer wieder kreativ bei ungewöhnlichen Lösungen – egal, ob es sich um wirtschaftliche oder juristische Probleme handelt. Die Verantwortung für die Umsetzung trägt jedoch der Auftraggeber.
Beispiele gefällig? Meinl gibt Millionenbeträge für Berater aus - ein Erfolg ist bisher nicht sichtbar. Auer Welsbach (AvW) zog mit Hilfe von Beratern ein kompliziertes Finanzkonstrukt auf - er büßt das Scheitern mit einer Haftstrafe. Bei der letzten Conwert-Hauptversammlung wurde mit pseudoformalistischen Tricks eine ausgewogene Besetzung des Aufsichtsrats verhindert. Die Folge sind mühsame, gerichtliche Auseinandersetzungen mit unsicherem Ausgang, hohen Kosten und Ablenkung vom eigentlichen Geschäft. Die Aktion des Börserückzugs der BWT ist gefinkelt, es ist aber mehr als fraglich, ob sich diese Vorgangsweise lohnt.
Besonders schlimm, obwohl sich einiges bereits gebessert hat, sind Bewertungsgutachten. Es wird so getan, als ob es genügt Werte in hoch komplizierte Formeln einzugeben, um einen exakten Unternehmenswert zu bekommen.
Berater sind immer wieder wichtig, jedoch keine Gurus. Eine gesunde Skepsis und kritisches Hinterfragen sind unabdingbar.
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ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.
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