Es mag daran liegen, dass Rechtsanwälte unterbeschäftigt sind oder dass sie glauben, ein neues Geschäftsfeld bzw. Honorarparadies entdeckt zu haben. Vermehrt kommt es bei börsenotierten Gesellschaften zu Aktionen von Anwälten – natürlich immer im Auftrag ihrer Klienten -, bei denen durch Ausnützung von Formalfehlern, unnötige Anträge und Widersprüchen Druck aufgebaut wird. Eine Klarstellung: Unzulänglichkeiten gehören abgestellt oder mit adäquaten Mitteln bekämpft. In letzter Zeit mehren sich allerdings Fälle, bei denen sich die Frage stellt, welche Nebenabsichten vom Aktionär bzw. von seinem Rechtsvertreter verfolgt werden. Ärgerlich ist für alle nicht involvierten Aktionäre, dass diese Streitigkeiten auf ihrem Rücken ausgetragen werden. Sehr oft wird die Gesellschaft mit hohen Kosten belastet und das Management von der operativen Tätigkeit abgelenkt. Die Honorarvorstellungen sind oft jenseits von Gut und Böse und betragen für die Vorbereitung einer Hauptversammlung oft mehrere zehntausend Euro. Besonders teuer und unverschämt wird es, wenn sich Anwälte im „Interesse ihrer Klienten“ rechthaberisch duellieren. Bei unterschiedlichen Standpunkten sind rasche Problemlösungen zu vertretbaren Kosten gefragt. Erkenntnisse der Mediation sind sehr hilfreich, da ellenlange Schriftsätze und Gerichte zur Konfliktlösung oft nicht beitragen, sondern im Gegenteil Gegensätze aufschaukeln und verhärten.
Vorkommnisse wie bei Linz Textil, Conwert und BWT sollten dahingehend hinterfragt werden, ob es nicht bessere Vorgangsweisen zur Bereinigung der Auseinandersetzungen gibt. Gefordert sind dabei immer beide Konfliktparteien und ihre Berater, die hoffentlich diese Streitereien nicht für ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil mit „saftigen“ Honoraren nutzen.
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ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.
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