Auf den Hauptversammlungen von Conwert und Bene Anfang Juni hatte der private Streubesitz bittere Pillen zu schlucken. Bei beiden Unternehmen musste der Streubesitz seit Jahren hilflos zusehen, wie Vermögen vernichtet, durch personelle Fehlentscheidungen eine unproduktive Unruhe in der Belegschaft entstand und Chancen auf dem Markt nicht genutzt wurden. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass Kernaktionäre, die ausschließlich auf ihren Vorteil bedacht sind und nur ihr Ego ausleben, ein Unternehmen in Schwierigkeiten bringen. Nach den Conwert-Kernaktionären Kerbler-Kowar, die mit Hilfe juristischer Raffinesse zweistellige Millionenbeträge dem Unternehmen entzogen, enttäuschte der Nachfolger Hans-Peter Haselsteiner, der seit Jahren geschickt am Image eines Philantropen arbeitet, der beträchtliche Beträge für Kunst, Kultur und soziale Anliegen ausgibt. Schlecht beraten und heillos überfordert hinterlässt die zurückgetretene Aufsichtsratsvorsitzende Kerstin Gelbmann, die kompetente, enge Mitarbeiterin des Haselsteiner-Freundes Erhard Grossnig, ein beachtliches Durcheinander und eine Vielzahl von unangenehmen Rechtsstreitigkeiten, die Conwert weiter schwächen werden. Der Einstand der vertrauten Experten des neuen Kernaktionärs war holprig und verstärkte Befürchtungen vieler, seit Jahren verärgerter Aktionäre. So lange teure Auseinandersetzungen bei Gericht und in der Öffentlichkeit stattfinden, ist die Zukunft für den Streubesitz düster, obwohl die Immobilienbranche derzeit in guter Verfassung ist.
Bei Bene tritt Erhard Grossnig mit Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein als Sanierungspartner mit 18 Millionen EURO den Beweis an, dass sie für die Befindlichkeiten und die Enttäuschungen des Streubesitzes, der je nach Einstiegkurs zwischen 80 bis 99 Prozent des Kapitals verlieren soll, wenig übrig haben. Der Hinauswurf bzw. die Enteignung („Squeeze-Out“) soll zum Tiefstpunkt erfolgen, etwaige Sanierungserfolge sollen zur Gänze nur das neue, starke Duo lukrieren. Die Behauptung, dass die Börsenotiz pro Jahr eine Million Euro kostet, stimmt nicht und ist eine ärgerliche Ausrede. Peinlich ist, dass der ehemalige Wirtschaftminister, der sich für die letzte, problematische Novelle des Übernahmerechts eingesetzt hat, von seinen Beratern nicht entsprechend aufgeklärt wurde, dass bei Stimmrechtsweisungen einem Anlegervertreter ein geändertes Stimmrechtsverhalten eigenmächtig nicht möglich ist.
Nach diesen schwarzen Tagen bleibt die bittere Erkenntnis: auch klingende Namen haben Schwierigkeiten mit dem Begriff Fairness und kein Verständnis für geschädigte Privatanleger. Hauptsache die eigene Kassa stimmt.
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ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.
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