Einige Unternehmen haben in den letzten Boomjahren (vor allem im Osten) kräftig zugekauft, oft zu Preisen weit über dem Substanzwert des Kaufobjekts. Nach einer Neubewertung des Anlagevermögens (Purchase Price Allocation) wird der nicht zuteilbare Betrag als „Firmenwert“ im Konzernabschluss sichtbar. Früher, nach den Vorschriften der UGB (Unternehmensgesetzbuch), das durch die kaufmännische Vorsicht bestimmt ist, wurde der Firmenwert über mehrere Jahre abgeschrieben. Bei der stark von den USA und Investmentbankern beeinflussten Rechnungslegung IFRS ist nur dann der Firmenwert abzuschreiben, wenn sich dies aus einem Impairment-Test („Werthaltigkeitstest“) ergibt. Impairment-Test heisst: auf Basis der Unternehmensplanung des Vorstands wird eine aufwändige Unternehmensbewertung durchgeführt. Aus Gründen einer möglichen Haftung werden die Berechnungen des Managements oft noch ergänzt durch eine externe Expertise. Vorstände sind keine Hellseher und die Unternehmensplanung hängt von der subjektiven Einschätzung der verantwortlichen Manager ab. Stark beeinflussbar wird das Rechenwerk durch die zur Anwendung kommenden Zinssätze, Risikozuschläge, Beta-Faktoren und Wachstumsabschläge. Besonders problematisch ist, dass der kalkulierte Unternehmenswert der Beteiligung durch den „Terminal value“ bestimmt wird (auf Basis einer ewigen Rente des normalisierten Ergebnisses - zumeist zu 80 bis 90 Prozent). Selbst für Experten handelt es sich dabei oft um ein „spanisches Dorf“.
Der Anleger-Öffentlichkeit wird dieser Unfug als Beitrag zur Transparenz verkauft. Gefährlich für die betroffenen Manager wird es dann, wenn ex post festgestellt wird, dass eine Abschreibung aus einem Impairment-Test bereits in einer Vorperiode hätte vorgenommen werden müssen. Problematisch für den verantwortlichen Finanzchef, wenn dieses Thema an die Staatsanwaltschaft, die nicht gerade aus Experten für IFRS besteht, zur strafrechtlichen Beurteilung herangetragen wird.
Es ist höchste Zeit, dass sich die Interessensvertreter der Wirtschaftsprüfer und Unternehmen auf internationaler Ebene für eine praxisgerechte Änderung einsetzen und mit Nachdruck hinweisen, dass die derzeitige Regelung für die Investoren kompliziert und unverständlich ist und einer transparenten Information der Investoren zuwiderläuft.
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ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.
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