Nun ist es also da, das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu den kommunalen Diesel-Fahrverboten. Doch was hat das eigentlich für Auswirkungen für die Autowerte und ihre Anleger? Weniger, als man meinen könnte. Die Gründe überraschen.
Das Urteil. Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (BVerwG 7 C 30.17) gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Soweit die Verwaltungsrichter.
Worum geht es überhaupt? Auslöser für die Verfahren sind die Nichteinhaltung des über ein Jahr gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³. Damit dies gelingt, bzw. der Zeitraum in dem es nicht gelingt so kurz wie möglich ist, erforderd EU-Recht geeignete Maßnahmen. Da dies in Form der bisherigen Plaketten-Regelung nicht gelingen kann, müssen neue Regeln her. Am Ende werden also Fahrzeuge mit hohem Stickstoffdioxid-Ausstoß – vor allem Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 vor der Stadt bleiben müssen.
Die Folgen. Aufgrund der Panik unter den Käufern, künftig nicht mehr in die Innenstädte zu kommen, leidet der Diesel-Absatz seit geraumer Zeit. Doch mit dem aktuellen Urteil ist auch klar: Neue Diesel sind davon nicht betroffen. Das heißt, wer einen alten Diesel fährt, wird sich entweder einen neuen Diesel kaufen oder auf andere Antriebsarten umsteigen (Benzin, Gas, Elektro). Freuen können sich am Ende also wieder die Autohersteller, denn auf diese Weise wird der Absatz neuer Fahrzeuge staatlich erzwungen.
Die Autohersteller freuen sich. Schaut man an der Börse auf die Kursverläufe von BMW (WKN: 519000 / ISIN: DE0005190003), Daimler (WKN: 710000 / ISIN: DE0007100000) und Volkswagen (WKN: 766403 / ISIN: DE0007664039) ist von Panik nichts zu sehen. Auch bei den Anlegern ist inzwischen klar, dass deutsche Fahrverbote nicht das große Problem der Zukunft darstellen. Entscheidend wird sein, dass die Hersteller den Wünschen der Autokäufer auch in Zukunft gerecht werden.
Damit dies überhaupt möglich ist, müssen sie auch die CO2-Vorgaben für die gesamte verkaufte Flotte einhalten. Es ist daher zu erwarten, dass sich auch die großen Hersteller vermehrt auf die margenarmen Kleinwagen stürzen, um CO2-gerechte Flottenverbräuche zu erzielen – um zumindest auf dem Papier den Umweltschutzvorgaben gerecht zu werden. Anders gesagt: Um einen Porsche Cayenne verkaufen zu dürften muss eine gewisse Anzahl an VW Ups ebenfalls den Weg zum Verbraucher finden – aber man kann sicher sein, dass dies gelingt.
FAZIT. Was das Urteil für die Zukunft des Diesel-Motors bedeutet, muss man abwarten. Noch sieht es nicht nach dem Ende dieses bislang beliebten Motorentyps aus. Wenn die Fahrverbote für gewisse Motoren- und Schadstoffklassen erst einmal umgesetzt sind, dürfte bei denen Beruhigung einsetzen, die davon nicht betroffen sind. Im übrigen lohnt sich auch hier ein Blick zurück: Die Einführung der Umweltzonen und der entsprechenden Plaketten, haben nicht zum Ende des Automobilabsatzes geführt. Es hat sich gezeigt: Die Deutschen arrangieren sich mit vielem und kaufen im Zweifel ein neues Auto.
In diesem Sinne,
weiterhin viel Erfolg bei der Geldanlage und beim alltäglichen Lebensgenuß
Ihre marktEINBLICKE-Gründer
Christoph A. Scherbaum & Marc O. Schmidt
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