In der Finanzwelt gibt es in der deutschen Sprache einige schöne Formulierungen. Beispiel: „Entherrschungsvertrag“. Herrlich. Einen solchen hat laut eigenen Angaben die Bayer AG (WKN: BAY001 / ISIN: DE000BAY0017) mit ihrer vorigen Beteiligung Covestro (WKN: 606214 / ISIN: DE0006062144) zum Stichtag 30.9.2017 geschlossen.
Den Begriff „Entherrschungsvertrag“ habe ich in dem Zusammenhang das erste Mal gelesen. Aber natürlich – wenn es einen „Beherrschungsvertrag“ gibt, dann gibt es auch das Gegenteil. Doch konkret zu Bayer und Covestro: Was war da los? Das:
Bayer: Anteil an Covestro ist auf 24,6% gesunken
Die Bayer AG hat ihren Anteil an Covestro weiter verringert. So wurden den Unternehmensangaben zuletzt weitere 6,9% der Covestro-Aktien verkauft. Der Erlös soll bei rund einem Milliärdchen (Euro) gelegen haben. Dadurch ist der Anteil von Bayer an Covestro auf 24,6% gesunken (weitere 8,9% soll der Bayer Pension Trust halten). Das hat rückwirkend per 30.9.2017 diese Auswirkungen: Umsatz und Ergebnis von Covestro werden ab dann nicht mehr bei den Bayer-Zahlen berücksichtigt. Stattdessen soll die verbleibende Beteiligung an Covestro zum aktuellen Marktwert angesetzt werden. Schade eigentlich, so eine schöne Beteiligung abzugeben. Doch dürfte klar sein, woher der Wind weht: Für die Übernahme von Monsanto (WKN: 578919 / ISIN: US61166W1018) (brrr) benötigt Bayer eben eine ordentliche Menge Kleingeld.
Ein Beitrag von Michael Vaupel
Michael Vaupel, diplomierter Volkswirt und Historiker (M.A.), Vollblut-Börsianer. Nach dem Studium Volontariat und Leitender Redakteur und Analyst diverser Börsenbriefe (Emerging Markets, Internet, Derivate, Rohstoffe). Er ist gefragter Interview- und Chatpartner (N24, CortalConsors). Ethisch korrektes Investieren ist ihm wichtig.
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