Bürokratieabbau, Senkung der Lohnnebenkosten - diese Schlagworte beherrschen die politische Diskussion bereits seit Jahren. In der Realität geschieht wenig, bisweilen sogar noch weniger. Die Ideen, die an die Öffentlichkeit gelangen, werden enervierend zerredet und dann, wenn überhaupt, nur mit schwachen Kompromissen umgesetzt. Die Verhandler der Sozialpartner, die selbst nie in einem Unternehmen gearbeitet haben und schon gar nicht in Abteilungen wie etwa der Lohnverrechnung, erfinden immer wieder Regelungen, die auf den ersten Blick vernünftig erscheinen. Es werden aber selten die administrativen Erfordernisse bedacht. Es wäre im Interesse, vor allem der Menschen und der Kleinbetriebe, möglichst einfache Bestimmungen vorzusehen. Je schwieriger, unübersichtlicher und differenzierter Regeln sind, desto größer ist die Fehleranfälligkeit und aufwändiger die Kontrolle. Mitunter verkehrt sich ein in der Theorie beabsichtigte Förderung von gewissen Bevölkerungsgruppen, wie etwa von Behinderten oder älteren Beschäftigten, in der harten Realität zu deren Nachteil. Es ist höchste Zeit, dass neue Bestimmungen danach beurteilt werden, welcher zusätzliche administrative Aufwand zu erwarten ist. Daher müssen vermehrt Praktiker beigezogen werden, die diesen Aspekt beurteilen. Spezialisierte Juristen sind dafür ungeeignet.
Jeder Sanierer weiß, dass nur durch den Abbau von Komplexität Spielraum für Rationalisierungen und Kosteneinsparungen geschaffen werden kann. Es ist auch bedenklich, dass es sogar für den überdurchschnittlich gebildeten Bürger schier unmöglich geworden ist, seinen Pensionsanspruch selbst zu berechnen oder seine Gehaltsabrechnung zu kontrollieren.
Nicht viel anderes ist es mit den Rechnungslegungsvorschriften für die Jahresabschlüsse, die das Ziel, dem Jahresabschluss mehr Aussagekraft zu verleihen, glatt verfehlen und notabene ein unübersichtliches Betätigungsfeld für teure Spezialisten geworden sind. Aber das ist ein eigenes leidiges Thema.
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ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.
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