… wird's nämlich bald teurer. Grund - und da beziehe ich mich auf PWC: Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2254 vom 2. Dezember 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) sind Fotobücher als Fotografien unter die Position 4911 91 00 der KN einzureihen und gelten daher aus umsatzsteuerlicher Sicht nicht als Bücher.
Heißt wiederum: Der bisher gültige ermäßigte Steuersatz von 10% auf Lieferungen und die Einfuhr von Fotobüchern (Rz 1173a der Umsatzsteuerrichtlinien – UStR) entfällt per 1. April 2016.
Ab diesem Zeitpunkt kommt somit der Steuersatz von 20% zur Anwendung.
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