Merz-Regierung plant Steuerwende mit Mehrwertsteuer-Erhöhung ( Finanztrends)

Die Bundesregierung steht vor einer historischen Steuerreform. Ein geplanter „Steuertausch“ soll Unternehmen entlasten – finanziert durch höhere Verbrauchssteuern. Doch der Vorstoß spaltet die Koalition.

Mehrwertsteuer: Von 19 auf 21 Prozent?

Im Zentrum der Betatante steht eine mögliche Erhöhung der regulären Mehrwertsteuer von 19 auf 21 Prozent. Das Bundesfinanzministerium prüft Modelle, wie diese Mehreinnahmen für Entlastungen bei Arbeit und Investitionen genutzt werden könnten. Die Idee: Die Steuerlast soll sich von der Produktion hin zum Konsum verlagern.

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Gegen steigende Lebenshaltungskosten plant die Regierung einen Ausgleich. Der ermäßigte Steuersatz für Grundnahrungsmittel und andere essentielle Güter könnte von 7 auf etwa 4 Prozent sinken. Sogar eine Nullsteuer für bestimmte Basisprodukte wird erwogen.

Dennoch formiert sich Widerstand. Die Grünen und Sozialverbände warnen vor einem Kaufkraftverlust für Privathaushalte. Vor dem Hintergrund volatiler Energiemärkte könnte die Belastung für viele zu hoch werden.

Wettbewerbsfähigkeit: Entlastung für die Industrie

Die Regierung hat bereits erste Schritte unternommen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Seit Anfang 2026 gilt für produzierende Unternehmen der EU-Mindestsatz der Stromsteuer von 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Auch energieintensive Handwerksbetriebe wie Bäckereien profitieren.

Zudem können Firmen bis 2027 Investitionen in Maschinen und digitale Technologien mit einer Sonderabschreibung von 30 Prozent steuerlich geltend machen. Dieser „Investitionsbooster“ soll die Modernisierung der Industrie vorantreiben.

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Doch Verbände wie der BDI und DIHK halten die Maßnahmen für unzureichend. Die durchschnittliche effektive Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften liege hierzulande bei rund 30 Prozent – deutlich über dem OECD-Schnitt von 23,6 Prozent. Als langfristige Antwort plant die Koalition, die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise auf 10 Prozent bis 2032 zu senken.

Familien und Senioren: Gegen die „kalte Progression“

Für Privatpersonen bringt 2026 automatische Entlastungen. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro pro Kind. Das Kindergeld erhöht sich auf 259 Euro monatlich.

Eine innovative Neuerung ist die „Aktivrente“. Seit Januar 2026 sind die ersten 2.000 Euro monatlich für Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze steuerfrei. Das soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Nachfrage ist hoch, doch die komplexen Regelungen schrecken viele potenzielle Teilnehmer ab.

Zudem wurde die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent auf etwa 68.480 Euro angehoben. So soll verhindert werden, dass moderate Gehaltserhöhungen Mittelverdiener direkt in eine höhere Steuerprogression katapultieren.

Gemischte Reaktionen aus der Wirtschaft

Die Wirtschaft reagiert gespalten. Zwar begrüßt der DIHK die Stromsteuersenkung, doch kritisiert er gleichzeitig Teile der Energiepolitik als „fatales Signal“. Die oft zu späten oder zu kleinteiligen Entlastungen würden die Wirkung zunichtemachen.

Ein großes Problem bleiben die steigenden Sozialbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Rentenversicherung sind 2026 erneut gestiegen und erhöhen die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Gleichzeitig steht der Beratungsmarkt vor einem Wandel. Während die Bundesregierung strengere Regeln für externe Investoren in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bisher ablehnt, fordern Berufsverbände mehr Schutz. Der Markt konsolidiert sich, getrieben von hohen Digitalisierungsinvestitionen und Nachfolgefragen.

Internationaler Vergleich und Ausblick

Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland hinterher. Länder wie Frankreich (25,8 Prozent Körperschaftsteuer) oder osteuropäische Staaten sind für Investoren oft attraktiver. Der deutsche „Steuertausch“ folgt einem internationalen Trend, die Besteuerung von Arbeit zu reduzieren und Konsum stärker zu belasten.

Die Komplexität des deutschen Föderalismus mit seinen unterschiedlichen Gewerbesteuer-Hebesätzen in jeder Gemeinde erschwert Reformen. Ein Ansatz der Koalition ist eine „rechtsformneutrale Besteuerung“, die Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften behandeln würde – eine gezielte Stärkung des Mittelstands.

Der Fokus liegt nun auf dem Haushalt 2027 und den Vorbereitungen für die großen Unternehmenssteuersenkungen ab 2028. Ob die Reformen das prognostizierte Wachstum von 1,2 Prozent bis Ende 2026 nach Jahren der Stagnation bringen, bleibt offen. Entscheidend wird sein, ob die digitale Vereinfachung des Steuersystems gelingt – und ob die Balance zwischen Konjunkturimpulsen und Haushaltskonsolidierung in Zeiten hoher Verteidigungsausgaben hält.



(27.03.2026)

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