Kabinett beschließt schärferes Vorgehen gegen Verbrecher-Vermögen ( Finanztrends)

Die Bundesregierung will die Finanzströme der organisierten Kriminalität mit einem neuen Gesetzpaket systematisch austrocknen. Der am 18. März 2026 beschlossene Entwurf setzt eine EU-Richtlinie um und soll die grenzüberschreitende Beschlagnahmung illegaler Gewinne massiv beschleunigen.

Zentralisierung der Ermittlungen in neuen Fachstellen

Bisher verlief die Vermögensabschöpfung oft im Behördendschungel. Das soll ein Kernpunkt des neuen Gesetzes ändern: Die Aufgaben werden bei den Staatsanwaltschaften der Länder gebündelt. Diese richten offizielle „justizielle Vermögensabschöpfungsstellen“ ein. Sie werden zur zentralen Anlaufstelle, besonders bei internationalen Fällen.

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Unterstützt werden sie von neuen zentralen Verwaltungsstellen für beschlagnahmtes Eigentum. Auf Bundesebene bleibt das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig, während das Bundesamt für Justiz (BfJ) als nationaler Kontaktpunkt im EU-Netzwerk fungiert. Das Ziel ist klar: Durch gebündelte Expertise sollen Vermögenswerte schneller gesichert werden, bevor sie ins Ausland verschoben werden können.

EU-weite Fristen: Antwort binnen acht Stunden möglich

Ein revolutionärer Schritt sind die neuen, strengen Fristen für die Zusammenarbeit in der EU. Deutsche Behörden müssen Anfragen anderer Mitgliedstaaten zur Identifizierung von Vermögen jetzt in festen Zeitfenstern beantworten.
* In dringenden Fällen mit sofortigem Informationszugang: binnen acht Stunden.
* Für andere eilige Anfragen: innerhalb von drei Tagen.
* Alle übrigen Anfragen: in sieben Kalendertagen.

Dieser Wechsel vom bisherigen Flickenteppich der Rechtshilfe zu einem standardisierten Schnellsystem soll mit der Geschwindigkeit digitaler Finanztransaktionen mithalten. Zudem dürfen Daten künftig auch ohne vorherige Anfrage proaktiv geteilt werden, wenn sie für Ermittlungen im Ausland nötig erscheinen.

Neue Befugnisse: Vorläufige Sicherung und mehr Datentransparenz

Die Ermittler erhalten deutlich erweiterte Kompetenzen. So können deutsche Stellen Vermögen jetzt schon vorläufig sichern, bevor ein förmlicher Beschlagnahmeantrag aus einem anderen EU-Land eingeht. Das soll verhindern, dass Gelder während des Papierkriegs verschwinden.

Um komplexe Firmengeflechte von Kriminellen zu durchleuchten, erhalten die Abschöpfungsstellen zudem erweiterten Zugriff auf Register – einschließlich kontrovers diskutierter steuerlicher Daten. Als Ausgleich wird das Recht der „Notveräußerung“ gestärkt: Eigentümer können den schnellen Verkauf beschlagnahmter, verderblicher oder wertverfallender Güter beantragen, um wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.

Was bedeutet das für die Wirtschaft?

Für Unternehmen, besonders im Finanz- und Immobiliensektor, hat das Gesetz spürbare Folgen. Die intensivierte europäische Koordination und der breitere Datenzugriff werden voraussichtlich zu mehr Anfragen und vorläufigen Kontensperren führen.

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Rechtsexperten raten Firmen mit internationalen Strukturen, ihre Compliance-Prozesse zu überprüfen. Durch die verkürzten Antwortfristen bleibt weniger Zeit, um auf behördliche Anfragen zu reagieren oder Sicherungsanordnungen anzufechten. Geschäfte mit als risikobehaftet eingestuften Jurisdiktionen könnten schneller unter die Lupe geraten.

Das Bundesjustizministerium betont, legitimen Handel nicht behindern zu wollen. Vielmehr gehe es darum, die Integrität der legalen Wirtschaft zu schützen, indem die finanziellen Anreize für Kriminalität entzogen werden.

Nächste Schritte: Parlamentarischer Prozess bis Herbst

Der Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat. Angesichts des breiten Konsenses über die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der EU-Frist im November 2026 wird mit einem zügigen Abschluss gerechnet.

Nach der Verabschiedung müssen die Länder die neuen Strukturen umsetzen – inklusive Personalschulung und IT-Aufrüstung. Bis Mai 2027 muss die Bundesregierung zudem eine nationale Strategie zur Vermögensabschöpfung vorlegen. Die Messlatte für den Erfolg ist hoch: In Europa werden jährlich schätzungsweise 139 Milliarden Euro durch Organisierte Kriminalität erwirtschaftet. Bisher werden nur etwa 2 Prozent dieser Gewinne auch tatsächlich eingezogen. Diese Quote soll nun steigen.



(24.03.2026)

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