Freshfields-Partner Claus Staringer: "Freshfields Bruckhaus Deringer hat die österreichische Kreditwirtschaft erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof im Verfahren gegen die neue Wertpapier-KESt auf Kursgewinne vertreten. Die KESt-Abzugspflicht der Banken wurde vom VfGH nunmehr als verfassungswidrig aufgehoben. Wir freuen uns mit unseren Mandanten, dieses Ergebnis in einem sehr herausfordernden Verfahren erreicht zu haben"
Die Worte klingen ja wirklich wie ein Erfolg. Aber wurde da nicht etwas verwechselt?
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