Hochvolt-Qualifizierung wird zum Standard für Werkstätten ( Finanztrends)

Die Elektromobilität erzwingt einen Kompetenzwandel in deutschen Werkstätten. Ohne spezielle Qualifizierung für Hochvoltsysteme drohen Betriebe den Anschluss zu verlieren – und Mitarbeiter lebensgefährliche Unfälle.

Die Zahl der Elektro- und Hybridfahrzeuge auf deutschen Straßen steigt stetig. Für das Kfz-Gewerbe bedeutet das eine fundamentale Veränderung. Die Wartung und Reparatur dieser Fahrzeuge erfordert spezifisches Wissen im Umgang mit Hochvoltsystemen (HV-Systemen). Fehler können hier zu schweren Stromschlägen oder Störlichtbögen führen. Die Qualifizierung der Mitarbeiter ist daher keine Kür mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht und entscheidend für die Zukunftsfähigkeit jeder Werkstatt.

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DGUV 209-093: Der neue Rechtsrahmen

Den verbindlichen Rahmen dafür setzt die DGUV Information 209-093. Diese Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung löst die ältere Regelung 200-005 ab und definiert präzise, welche Qualifikationen für welche Tätigkeiten nötig sind. Sie gilt für Entwicklung, Produktion und vor allem für Servicewerkstätten.

Grundlegend ist: Elektrotechnische Arbeiten dürfen laut DGUV nur von Elektrofachkräften oder unter deren Aufsicht durchgeführt werden. Im Kontext von Fahrzeugen gilt die „Fachkundige Person Hochvolt“ (FHV) als solche Spezialkraft. Das Regelwerk unterteilt die notwendigen Kompetenzen in drei Stufen.

Drei Stufen für maximale Sicherheit

Das mehrstufige System passt die Qualifikation an die konkrete Tätigkeit an – von der Sensibilisierung bis zur Spezialarbeit unter Spannung.

Stufe 1S: Die Fachkundig unterwiesene Person (FuP)
Diese Basisqualifikation benötigen alle Mitarbeiter, die allgemeine Arbeiten wie Reifen- oder Karosseriearbeiten durchführen. Eine FuP wird von einer FHV über die Gefahren aufgeklärt. Sie darf nicht am HV-System arbeiten, soll aber ein Bewusstsein für die Risiken entwickeln, um Komponenten nicht versehentlich zu beschädigen.

Stufe 2S: Die Fachkundige Person Hochvolt (FHV)
Das ist die Kernqualifikation für die Arbeit am Hochvoltsystem. Eine FHV ist befähigt, das System vorschriftsmäßig spannungsfrei zu schalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern. Erst danach können Reparaturen an den Komponenten erfolgen. Die Ausbildung zur FHV ist umfangreich und setzt in der Regel eine abgeschlossene Kfz-Ausbildung voraus.

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Stufe 3S: Der Spezialist für Arbeiten unter Spannung
Die höchste Stufe ist wenigen Experten vorbehalten, die tatsächlich an unter Spannung stehenden Systemen arbeiten müssen – etwa in der Entwicklung oder bei speziellen Batteriereparaturen. Die Voraussetzungen sind extrem streng und beinhalten mehrjährige Berufserfahrung.

Investition in die Zukunft

Für Werkstätten bedeutet die Umstellung erhebliche Investitionen. Es fallen Kosten für Schulungen, spezielle Werkzeuge und Schutzausrüstung an. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unterstützt Betriebe mit Empfehlungen und setzt sich für einen separaten Verrechnungssatz für HV-Arbeiten ein, um die höheren Aufwände abzubilden.

Doch die Elektromobilität eröffnet auch Chancen. Klassische Umsatzbringer wie Ölwechsel entfallen, neue Geschäftsfelder wie Batteriediagnose, Software-Updates und HV-Komponentenwartung gewinnen an Bedeutung. Wer früh in Qualifizierung investiert, sichert sich nicht nur die Arbeitssicherheit, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil im Markt der Zukunft.

Der Lernprozess hört nie auf

Die Technologie entwickelt sich rasant. Neue Batterietypen und komplexere Systeme erfordern kontinuierliche Weiterbildung. Regelmäßige Auffrischungen und Wiederholungsunterweisungen sind obligatorisch, um das Wissen aktuell zu halten. Anbieter wie die Eckert Schulen oder das Haus der Technik bieten passgenaue Lehrgänge an. Die HV-Qualifizierung ist damit kein einmaliges Projekt, sondern ein dauerhafter Standard für das moderne Kfz-Handwerk.



(12.03.2026)

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