… und so sollten es auch alle anderen Investoren und vor allem auch Privatanleger machen.
Denn wer bis zum 18. September nichts unternimmt, braucht dann auch nicht mehr darüber nachzudenken, da dann die Verjährung der Ansprüche eintritt. Alleine also, um die Verjährung zu hemmen, muss man aktiv werden.
Leider ist VW auf alle unsere Vorschläge, wie man sich vor der Welle der Anlegerklagen schützen kann, nicht eingegangen. Sehr traurig und sehr bedenklich.
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