Wie Finanzdienstleister die Pflicht zum Taping nach MiFID II umsetzen können

Menschen, Vortrag, Präsentation - https://unsplash.com/de/fotos/menschen-in-einem-gebaude-mit-licht-VsPGJqafmTk









16.11.2023

Die EU hat mit dem Gesetzespaket MiFID II nachgelegt, das 2018 in Kraft getreten ist. Die Novellierung ist eine Erweiterung von MiFID, das 2004 in der EU beschlossen wurde und seit dem 1. November 2007 in Österreich gilt. Ein Aspekt von MiFID II betrifft die Telefonaufzeichnung für Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter, die bei Beratungsgesprächen von Finanzdienstleistern für den Börsenhandel vorgeschrieben ist.

In diesem Ratgeber klären wir die gesetzlichen Anforderungen für Finanzdienstleister, zeigen Wege für die Umsetzung auf und gehen auf die Hintergründe für die EU-Richtlinie ein, die wir kritisch diskutieren.

Was ist MiFID II?

MiFID II ist die Erweiterung von MiFID I. Die mit MiFID einhergehenden Reformen sind vor allem durch die Aufzeichnungspflicht bekannt geworden und können durch die Investition in einen MiFID-Recorder umgesetzt werden.

Das Akronym MiFID steht wiederum für Markets in Financial Instruments Directive. Mit dieser 2004 entwickelten Initiative wollte die EU die Bedingungen für den Börsenhandel regulieren und harmonisieren, um den Anlegerschutz zu verbessern und den Wettbewerb zwischen den Handelsplattformen zu fördern. Es war die Zeit, als durch die digitale Revolution Broker und andere Finanzdienstleister, die ihren Service über das Internet anbieten, wie Pilze aus dem Boden schossen.

MiFID II ist eine Erweiterung der EU-Richtlinie, die sich ebenfalls explizit auf den Wertpapierhandel bezieht. Die überarbeitete Fassung ist eine Reaktion auf die Finanzkrise 2007/08. Dass in dieser Zeit viele Privatinvestoren ihr an der Börse angelegtes Vermögen verloren, wurde den Banken und ihren potenziell interessengeleiteten Beratungsstrategien zur Last gelegt. Anleger seien zu unverantwortlichen Entscheidungen gedrängt und nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden.

Die Regeln von MiFID II im Detail

Um das zu verhindern, hat die EU mit MiFID II eine Reihe von Standards für Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter für die Kundenberatung zum Thema Börsenhandel festgelegt.

  • Finanzdienstleister müssen zum Beleg ihrer Kompetenz eine Geeignetheitsprüfung bestehen
  • Kunden müssen für eine passgenaue Beratung in verschiedene Klassen eingestuft werden
  • die umfassende Aufklärung zu den Risiken ist obligatorisch geworden
  • die zu erwarteten Kosten und Gebühren müssen Börsianern auf das Detail genau dargestellt werden
  • Kunden müssen für ein umfassendes Verständnis alle Informationen zur gewählten Produktklasse erhalten

Besonders einschneidend sind für Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter die Regeln zur Kommunikationsaufzeichnung von Kundengesprächen zum Zwecke des Börsenhandels.

Aufzeichnungspflicht für Kundenberatungen zum Börsenhandel

Die in MiFID II verpflichtende Aufzeichnungspflicht für Kundenberatungen zum Börsenhandel bezieht sich auf sämtliche Kommunikationskanäle. Sie gilt damit nicht nur für Telefongespräche, sondern auch für den E-Mailverkehr, die Kommunikation über einen Chat sowie für die Videotelefonie. Für die Aufzeichnungspflicht ist der Begriff Taping geläufig geworden. Anleger sind über die Aufzeichnung der Gespräche in Kenntnis zu setzen. Lehnen sie diese Form der Überwachung ab, dürfen sie nicht beraten werden.

Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter sind verpflichtet, die Dokumente für mindestens fünf Jahre aufzubewahren und bei Verlangen vorzuzeigen. Da das Gesetz im Detail streng geregelt ist, sind Finanzdienstleister gut beraten, auf eine rechtssichere und zertifizierte Speicherlösung zu setzen.

Die Vor- und Nachteile von Taping für Finanzdienstleister

Mit MiFID II hat Brüssel neue Standards für eine qualitativ hochwertige und gegenüber dem Anleger verantwortungsbewusste, integre Kundenberatung festgelegt. Das Taping dient der Überwachung, dass die Finanzdienstleister die neuen Gesetze einhalten. Anleger erhalten ein neues Niveau an Sicherheit, dass die Finanzberatung von Finanzdienstleistern zum Zwecke des Börsenhandels auf ihre Interessen Rücksicht nimmt und deren Angaben von Kompetenz und Know-how getragen sind. Die mit der Novellierung einhergehende Transparenz stärkt die Nachvollziehbarkeit von Handelsaktivitäten.

Demgegenüber könnten sich Finanzdienstleister in der Gestaltung ihrer Kundenkommunikation eingeschränkt fühlen, weil deren Art festgelegten Standards unterworfen wird. Der Aufwand, für die Umsetzung von MiFID II eine entsprechende Compliance herbeizuführen, ist enorm, und die Kosten in puncto Technologie, Schulungen und Ressourcen können vor allem für kleinere Finanzdienstleister herausfordernd sein.

Der Neoliberalismus ist Geschichte

Geist und Buchstaben des hochgradig komplexen Regelwerks MiFID II senden die klare Botschaft, dass mit der einschneidenden globalen Finanzkrise 2007/08 die Hochzeit des Neoliberalismus vorbei ist. Es wird wieder stärker auf Regulierung gesetzt und den Marktakteuren wird weniger vertraut. Was für Kunden einen Zugewinn an Sicherheit und Beratungskompetenz darstellt, ist für Finanzdienstleister eine Herausforderung. Doch da die Umsetzung alternativlos ist, sollte sie aus eigenem Interesse detailgerecht ausgeführt werden.


Empfohlenes


Autor
Gastbeitrag, Gastbeiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.


Aktien-Chooser BSN
Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten



Gepostet in: Wissen, Zentral (BSN+CD)



AT-Whispers

DE-Whispers

US-Whispers


Best christian-drastil.com

Fachheft 5

Börse-Inputs auf Spotify zu u.a. Invest S...

DAX-Analyse am Morgen: Mit Vollgas Richtu...

Österreich-Depots: Wochenendbilanz (Depot...

Wiener Börse Party 2024 in the Making, 26...


Geschäftsberichte


Twitter Drastil








Social Trading Comments




Gastbeitrag, Gastbeiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.


16.11.2023

Die EU hat mit dem Gesetzespaket MiFID II nachgelegt, das 2018 in Kraft getreten ist. Die Novellierung ist eine Erweiterung von MiFID, das 2004 in der EU beschlossen wurde und seit dem 1. November 2007 in Österreich gilt. Ein Aspekt von MiFID II betrifft die Telefonaufzeichnung für Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter, die bei Beratungsgesprächen von Finanzdienstleistern für den Börsenhandel vorgeschrieben ist.

In diesem Ratgeber klären wir die gesetzlichen Anforderungen für Finanzdienstleister, zeigen Wege für die Umsetzung auf und gehen auf die Hintergründe für die EU-Richtlinie ein, die wir kritisch diskutieren.

Was ist MiFID II?

MiFID II ist die Erweiterung von MiFID I. Die mit MiFID einhergehenden Reformen sind vor allem durch die Aufzeichnungspflicht bekannt geworden und können durch die Investition in einen MiFID-Recorder umgesetzt werden.

Das Akronym MiFID steht wiederum für Markets in Financial Instruments Directive. Mit dieser 2004 entwickelten Initiative wollte die EU die Bedingungen für den Börsenhandel regulieren und harmonisieren, um den Anlegerschutz zu verbessern und den Wettbewerb zwischen den Handelsplattformen zu fördern. Es war die Zeit, als durch die digitale Revolution Broker und andere Finanzdienstleister, die ihren Service über das Internet anbieten, wie Pilze aus dem Boden schossen.

MiFID II ist eine Erweiterung der EU-Richtlinie, die sich ebenfalls explizit auf den Wertpapierhandel bezieht. Die überarbeitete Fassung ist eine Reaktion auf die Finanzkrise 2007/08. Dass in dieser Zeit viele Privatinvestoren ihr an der Börse angelegtes Vermögen verloren, wurde den Banken und ihren potenziell interessengeleiteten Beratungsstrategien zur Last gelegt. Anleger seien zu unverantwortlichen Entscheidungen gedrängt und nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden.

Die Regeln von MiFID II im Detail

Um das zu verhindern, hat die EU mit MiFID II eine Reihe von Standards für Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter für die Kundenberatung zum Thema Börsenhandel festgelegt.

  • Finanzdienstleister müssen zum Beleg ihrer Kompetenz eine Geeignetheitsprüfung bestehen
  • Kunden müssen für eine passgenaue Beratung in verschiedene Klassen eingestuft werden
  • die umfassende Aufklärung zu den Risiken ist obligatorisch geworden
  • die zu erwarteten Kosten und Gebühren müssen Börsianern auf das Detail genau dargestellt werden
  • Kunden müssen für ein umfassendes Verständnis alle Informationen zur gewählten Produktklasse erhalten

Besonders einschneidend sind für Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter die Regeln zur Kommunikationsaufzeichnung von Kundengesprächen zum Zwecke des Börsenhandels.

Aufzeichnungspflicht für Kundenberatungen zum Börsenhandel

Die in MiFID II verpflichtende Aufzeichnungspflicht für Kundenberatungen zum Börsenhandel bezieht sich auf sämtliche Kommunikationskanäle. Sie gilt damit nicht nur für Telefongespräche, sondern auch für den E-Mailverkehr, die Kommunikation über einen Chat sowie für die Videotelefonie. Für die Aufzeichnungspflicht ist der Begriff Taping geläufig geworden. Anleger sind über die Aufzeichnung der Gespräche in Kenntnis zu setzen. Lehnen sie diese Form der Überwachung ab, dürfen sie nicht beraten werden.

Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter sind verpflichtet, die Dokumente für mindestens fünf Jahre aufzubewahren und bei Verlangen vorzuzeigen. Da das Gesetz im Detail streng geregelt ist, sind Finanzdienstleister gut beraten, auf eine rechtssichere und zertifizierte Speicherlösung zu setzen.

Die Vor- und Nachteile von Taping für Finanzdienstleister

Mit MiFID II hat Brüssel neue Standards für eine qualitativ hochwertige und gegenüber dem Anleger verantwortungsbewusste, integre Kundenberatung festgelegt. Das Taping dient der Überwachung, dass die Finanzdienstleister die neuen Gesetze einhalten. Anleger erhalten ein neues Niveau an Sicherheit, dass die Finanzberatung von Finanzdienstleistern zum Zwecke des Börsenhandels auf ihre Interessen Rücksicht nimmt und deren Angaben von Kompetenz und Know-how getragen sind. Die mit der Novellierung einhergehende Transparenz stärkt die Nachvollziehbarkeit von Handelsaktivitäten.

Demgegenüber könnten sich Finanzdienstleister in der Gestaltung ihrer Kundenkommunikation eingeschränkt fühlen, weil deren Art festgelegten Standards unterworfen wird. Der Aufwand, für die Umsetzung von MiFID II eine entsprechende Compliance herbeizuführen, ist enorm, und die Kosten in puncto Technologie, Schulungen und Ressourcen können vor allem für kleinere Finanzdienstleister herausfordernd sein.

Der Neoliberalismus ist Geschichte

Geist und Buchstaben des hochgradig komplexen Regelwerks MiFID II senden die klare Botschaft, dass mit der einschneidenden globalen Finanzkrise 2007/08 die Hochzeit des Neoliberalismus vorbei ist. Es wird wieder stärker auf Regulierung gesetzt und den Marktakteuren wird weniger vertraut. Was für Kunden einen Zugewinn an Sicherheit und Beratungskompetenz darstellt, ist für Finanzdienstleister eine Herausforderung. Doch da die Umsetzung alternativlos ist, sollte sie aus eigenem Interesse detailgerecht ausgeführt werden.


Empfohlenes


Autor
Gastbeitrag, Gastbeiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.


Aktien-Chooser BSN
Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten



Gepostet in: Wissen, Zentral (BSN+CD)



AT-Whispers

DE-Whispers

US-Whispers





Twitter Drastil






Der Tag in Bildern