Gastbeitrag, Gastbeiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Das Aufnehmen eines Darlehens ist nicht nur mit Mehrkosten durch Zinsen für den Kreditnehmer verbunden, sondern für den Kreditgeber ebenso mit hohen Risiken. Wer Geld verleiht, geht stets das Wagnis ein, es im ungünstigsten Fall nicht wieder zurückzuerhalten oder es erst verzögert zurückgezahlt zu bekommen. Daher fordern Kreditgeber häufig sogenannte Kreditgarantien. Dieser Artikel zeigt im Überblick, was konkret dahintersteckt und wie sie sich auf den Erhalt eines Darlehens auswirken können.
Die Kreditgarantie in der Praxis
Kreditgarantien finden bei der Vertragsgestaltung für ein aufzunehmendes Darlehen Anwendung. Bei ihnen handelt es sich um Absicherungen für den Kreditgeber, seine verliehene Geldsumme zurückzuerhalten. Im Gegensatz dazu wird der Kreditgeber zur Verleihe der vereinbarten Kreditsumme an den Kreditnehmer verpflichtet. Somit partizipieren beide Parteien voneinander. Im Idealfall wird ein Kreditvertrag mit 100 Prozent Zusage zwischen beiden Vertragspartnern abgeschlossen. Wer einen solchen Kredit erhält, geht auf Nummer sicher, sein Vorhaben wie beispielsweise den Bau eines Eigenheims finanziell realisieren zu können.
Verschiedene Formen der Kreditgarantien
Sicherheiten, die im Rahmen der Kreditgarantie in die Waagschale geworfen werden können, stehen in vielfältigen Arten zur Verfügung. Grundsätzlich werden sie in echte Kreditgarantien und persönliche Kreditgarantien klassifiziert. In welchen Punkten unterscheiden sich diese beiden Garantiegruppen?
Echte Kreditgarantien
Bei den echten Kreditgarantien handelt es sich um sachliche Besicherungen. Vermögenswerte können z. B. folgende Sachbesicherungen sein:
- Immobilie
- Fahrzeug
- Möbel
- Maschinen
- Vorräte
- Finanzmittel
Inwieweit es Sinn macht, Finanzmittel als Kreditgarantie einzusetzen, wenn es um die Akquise finanzieller Mittel geht, zeigt ein Blick auf spezielle Anlageformen. Festgeld und festverzinsliche Wertpapiere (Obligationen) sind gebunden. Aktien haben eine hohe Volatilität. Sie zugunsten einer anderweitigen Finanzierung zu verkaufen, kann unwirtschaftlich sein. Das Heranziehen zur Deckung eines Kredits ist jedoch möglicherweise lukrativ. Weiterhin können Konzessionsrechte, Einlagen und Dienstleistungsverträge als Kreditgarantie dienen.
Persönliche Kreditgarantien
Unter einer persönlichen Kreditgarantie ist die klassische Bürgschaft zu verstehen. Hierbei handelt es sich um das selbstschuldnerische Einstehen einer dritten Person, wenn der Kreditnehmer die vereinbarte Summe nicht zurückzahlen kann. Bürgen gehen hierbei ein hohes Risiko ein - nicht zuletzt, weil viele Verträge so gearbeitet sind, dass sich der Kreditgeber direkt an den Bürgen wenden kann, um schadlos zu bleiben.
Inwieweit hat die SCHUFA bei der Kreditvergabe stets ein Wörtchen mitzureden?
Stellt eine Person einen Antrag auf ein Darlehen, fragt der Kreditgeber in aller Regel dessen Bonität bei der SCHUFA ab. Wer Kenntnis davon hat, dass es um die eigene Kreditwürdigkeit nicht so gut bestellt ist, aber dennoch finanzielle Mittel benötigt, hat heute Möglichkeiten, dennoch einen Kredit zu erhalten. Dies gilt gleichermaßen für Personen im Angestelltenverhältnis wie auch für Selbstständige. Neben Ratenkrediten stehen hierbei auch Minikredite und Expresskredite zur Verfügung.
Ob dabei eine 100%ige Kreditzusage getroffen werden kann, orientiert sich an den individuellen Voraussetzungen des Kreditnehmers. Sobald beide Parteien einen Kreditvertrag unterschrieben haben, ist die Kreditsummen-Zahlung fix.
Fazit
Kreditgarantien erhöhen die Chancen, ein Darlehen zu erhalten. Je nachdem, welche Garantie hierbei konkret zum Tragen kommt, ist eine Kreditzusage mal leichter zu erlangen und ein andermal herausfordernder. Auch wenn Bürgschaften eine Kreditgarantie forcieren können, ist hierbei äußerste Vorsicht geboten.
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