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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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19.12.2019, 2200 Zeichen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Joint Ventures/Kooperationen/Zusammenarbeit/Öffentliche Aufträge/Recht/Prozesse/Verträge 19.12.2019
Wien/München - Die autoTicket GmbH ist Betreibergesellschaft der durch den Bund geplanten Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut") in Deutschland. Sie ist ein 50/50 Joint Venture der Gesellschafter Kapsch TrafficCom AG und CTS EVENTIM AG & Co. KGaA.
Nach der einseitigen Kündigung des Betreibervertrages zur Infrastrukturabgabe per 30. September 2019 durch das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, haben die autoTicket GmbH und ihre beiden Gesellschafter heute entschieden, die vertraglich vereinbarten finanziellen Ansprüche gegenüber dem Bund auf insgesamt rund EUR 560 Mio. zu beziffern und in dieser Höhe in mehreren Schritten geltend zu machen.
autoTicket GmbH und ihre Gesellschafter Kapsch TrafficCom AG und CTS EVENTIM AG & Co. KGaA sind überzeugt, dass autoTicket GmbH für den vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung durch den Bund Anspruch auf den entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit hat. Weiterhin sieht der Betreibervertrag die Kompensation der Beendigungskosten vor, zu denen auch Schadensersatzansprüche der beauftragten Unterauftragnehmer gehören. Zu den relevanten Unterauftragnehmern gehören - in unterschiedlichem Umfang - auch Kapsch TrafficCom AG und CTS EVENTIM AG & Co. KGaA sowie mit diesen verbundene Unternehmen.
Der Betreibervertrag sieht ein effizientes Verfahren zur Streitbeilegung vor: Zunächst soll ein unabhängiger Stichtagsprüfer die Ermittlung des entgangenen Gewinns überprüfen.Zur Klärung der Ansprüche ist im Anschluss ein Verhandlungsverfahren mit dem Bund vorgesehen. Für den Fall des Scheiterns ist zur Erreichung einer endgültigen Entscheidung ein Schiedsverfahren vorgesehen.

Emittent: Kapsch TrafficCom AG Am Europlatz 2 A-1120 Wien Telefon: +43 1 50811 1122 FAX: +43 1 50811 99 1122 Email: ir.kapschtraffic@kapsch.net WWW: www.kapschtraffic.com ISIN: AT000KAPSCH9 Indizes: Börsen: Wien Sprache: Deutsch

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Akt. Indikation:  8.58 / 8.88
Uhrzeit:  13:03:47
Veränderung zu letztem SK:  0.34%
Letzter SK:  8.70 ( -1.36%)



 

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1. Hans Lang (Kapsch TrafficCom)   >> Öffnen auf photaq.com

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Palfinger zählt zu den international führenden Herstellern innovativer Hebe-Lösungen, die auf Nutzfahrzeugen und im maritimen Bereich zum Einsatz kommen. Der Konzern verfügt über 5.000 Vertriebs- und Servicestützpunkte in über 130 Ländern in Europa, Nord- und Südamerika sowie Asien.

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    Joint Venture von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM beziffert Ansprüche gegen den Bund auf rund EUR 560 Mio.


    19.12.2019, 2200 Zeichen

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    Wien/München - Die autoTicket GmbH ist Betreibergesellschaft der durch den Bund geplanten Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut") in Deutschland. Sie ist ein 50/50 Joint Venture der Gesellschafter Kapsch TrafficCom AG und CTS EVENTIM AG & Co. KGaA.
    Nach der einseitigen Kündigung des Betreibervertrages zur Infrastrukturabgabe per 30. September 2019 durch das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, haben die autoTicket GmbH und ihre beiden Gesellschafter heute entschieden, die vertraglich vereinbarten finanziellen Ansprüche gegenüber dem Bund auf insgesamt rund EUR 560 Mio. zu beziffern und in dieser Höhe in mehreren Schritten geltend zu machen.
    autoTicket GmbH und ihre Gesellschafter Kapsch TrafficCom AG und CTS EVENTIM AG & Co. KGaA sind überzeugt, dass autoTicket GmbH für den vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung durch den Bund Anspruch auf den entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit hat. Weiterhin sieht der Betreibervertrag die Kompensation der Beendigungskosten vor, zu denen auch Schadensersatzansprüche der beauftragten Unterauftragnehmer gehören. Zu den relevanten Unterauftragnehmern gehören - in unterschiedlichem Umfang - auch Kapsch TrafficCom AG und CTS EVENTIM AG & Co. KGaA sowie mit diesen verbundene Unternehmen.
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