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09.03.2013, 2916 Zeichen

Die Inhalte des Fachheft 6 (Februar 2013) als Artikelserie am 9. März. Bilder zum Fachheft unter http://finanzmarktfoto.at/page/index/252 . Das gesamte Fachheft gibt es unter http://www.christian-drastil.com/fachheft6/ zum Download.

Teil 4: Der aktuelle Stand bei der „Finanztransaktionssteuer neu“ 

Ulrike Haidenthaller, Geschäftsführerin Aktienforum, fasst für das Fachheft zusammen .

Die EU-Kommission hat am 14.2.2013 einen Entwurf für die Finanztransaktionssteuer (FTS) vorgelegt, die in den elf Mitgliedsstaaten der verstärkten Zusammenarbeit ab 1.1.2014 in Kraft treten sollte (so der Plan der EU-Kommission). Der Richtlinienvorschlag basiert auf dem bereits im September 2011 vorgeschlagenen Grundentwurf der EU-Kommission. Bei den Beratungen der kommenden Monate sind alle 27 EU-Mitgliedsstaaten dabei. Abstimmungsberechtigt sind jedoch nur die Mitgliedsstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen. Der Vorschlag muss einstimmig angenommen werden. Das Aktienforum wird in den kommenden Wochen eine genaue Stellungnahme zum FTS-Entwurf erarbeiten und ihn, abgestimmt mit anderen nationalen Stakeholdern, im Rat und im Europäischen Parlament präsentieren.

Inhaltlich sind aus dem Vorschlag folgende Punkte zu erwähnen:

• Besteuert werden Finanztransaktionen, bei denen mindestens ein Transaktionspartner im Hoheitsgebiet eines teilnehmenden Mitgliedsstaates ansässig ist (Art. 3 para 1).

• Finanztransaktionen: Kauf bzw. Verkauf von Aktien, Anleihen, strukturierten Produkten, usw. Wertpapierleihe; Abschluss bzw. Modifikation von Derivatkontrakten (Art. 2 para. 1 (1-6). Auch eine zwischen den Unternehmen einer Gruppe vorgenommene Übertragung des Eigentumsrechts über Finanzinstrumente ist umfasst. (Art. 2 para 1 (2) (b).

• Finanzinstitute: u.a. Banken, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, alternative Investoren (zB. Hedge Fonds), Pensionsfonds (Art. 2 para. 1 (7). Unternehmen zählen in der Definition ebenso als Finanzinstitute, wenn die Finanzaktivitäten „constitutes more than fifty per cent of ist overall average net annual turnover“.

• Steuersätze: Auf Finanztransaktionen außer Derivate: 0,1 Prozent; auf den Nominalbetrag der Derivate: ein Mindeststeuersatz von 0,01 Prozent (Art. 9 para. 2).

• Abführung: Die Steuer soll von Finanzinstituten abgeführt werden  (Art. 10 para. 1).

• Haftung: Jeder Transaktionspartner haftet für die Abführung der Steuer.

• Informationsbereitstellung: Ebenso sind alle Transaktionspartner daran gebunden, den Steuerbehörden bestimmte Informationen zu übermitteln, die diese benötigen, um die Höhe der FTS für einen jeweiligen Monat, nochmals differenziert nach dem jeweiligen Steuersatz, zu berechnen. Diese Informationen sind den Steuerbehörden spätestens am 10. Tag des nachfolgenden Monats zu übermitteln (Art. 11 para 3).

Derzeit wird im Europäischen Parlament an einer Konsultation dazu gearbeitet. Ein Erstentwurf wird Mitte April vorliegen.




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    Der aktuelle Stand bei der „Finanztransaktionssteuer neu“ (Ulrike Haidenthaller für Fachheft 6)


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