Hört sich zwar zunächst gut an, aber was bedeutet diese Nachricht letztendlich?
Nichts Gutes, denn damit ist klar, dass alle Anleger, die nicht bis zum 18. September aktiv werden und Klage einreichen, in die Verjährung laufen. Eine Katastrophe!
VW-Anleger müssen sich daher informieren und bald entscheiden, ob sie ihre Ansprüche gesichert sehen wollen. Sonst sind sie nicht mehr durchsetzbar. Denn eine Sammelklage gibt es in Deutschland nicht.
Mehr Infos unter kontakt@dsw-info.de oder Telefon 0211/6697-02
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