Die Schweiz und die Europäische Union haben ihren umstrittenen Sonderweg beendet. Mit dem Paket „Bilaterale III“ schaffen sie einen modernisierten Rechtsrahmen, der die Integration in den Binnenmarkt vertieft. Die historische Einigung wird die Rechtsprechung des Bundesgerichts und den Alltag grenzüberschreitender Unternehmen grundlegend verändern.
Nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten Guy Parmelin und Ursula von der Leyen Anfang März hat der Bundesrat das Vertragswerk nun dem Parlament übergeben. Die über 1000 Seiten starke Botschaft liegt seit dem 13. März 2026 zur Beratung vor. Damit beginnt die heiße Phase der innenpolitischen Debatte über die Zukunft der Schweiz im europäischen Wirtschaftsraum.
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Das Paket markiert einen strategischen Kurswechsel. Statt des gescheiterten institutionellen Rahmenabkommens (InstA) von 2021 setzt Bern nun auf einen „sektoriell-institutionellen“ Ansatz. Die Spielregeln für dynamische Rechtsübernahme und Streitbeilegung sind direkt in sieben Einzelabkommen eingebettet.
Vier bestehende Verträge – etwa zur Personenfreizügigkeit – werden aktualisiert und drei neue Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit geschaffen. Kern des Pakets ist die Verpflichtung, EU-Rechtsentwicklungen in sechs Marktzugangsbereichen systematisch zu übernehmen.
Laut Bundesrat betrifft dies rund 94 EU-Rechtsakte. Für die Umsetzung sind 36 Gesetzesänderungen und drei neue Bundesgesetze nötig. Besonders relevant für Steuerberater und Unternehmen ist ein neues Gesetz zur Beihilfenkontrolle. Es bringt Schweizer Subventions- und Steuerpraktiken enger an EU-Wettbewerbsstandards heran – eine klare Antwort auf frühere Konflikte etwa bei Medizinprodukten.
Die Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts steht vor einem Paradigmenwechsel. Bisher interpretierte es das Homogenitätsprinzip zurückhaltend und betonk die staatliche Souveränität. Ein neuer Streitbeilegungsmechanismus wird dies ändern.
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Künftig kann ein unabhängiges Schiedsgericht bei Auslegungsfragen ein verbindliches Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einholen. Juristen erwarten, dass das Bundesgericht seine Praxis stärker an der EuGH-Rechtsprechung ausrichten muss. Das Ziel: internationale Streitigkeiten und EU-„Ausgleichsmaßnahmen“ vermeiden. Die „europafreundliche“ Auslegung dürfte damit an Bedeutung gewinnen.
Für die Praxis verspricht das Paket spürbare Vereinfachungen. Ab 2027 sollen die papierbasierten A1-Bescheinigungen für die Sozialversicherung durch ein einheitliches digitales Zertifikat ersetzt werden. Das verkürzt Wartezeiten für Grenzgänger und entlastet die Personalabteilungen auf beiden Seiten des Rheins.
Die neuen Beihilferegeln bedeuten eine Zäsur für den Steuerstandort Schweiz. Kantonale Steueranreize müssen künftig EU-konform sein, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Für Steuerexperten heißt das: Sie müssen die Praxis der Kantone genau im Blick behalten, um die Konformität mit dem neuen Bundesrecht sicherzustellen.
Der institutionalisierte Streitbeilegungsmechanismus ist der politisch umstrittenste Teil des Pakets. Bisherige Blockaden in gemeinsamen Ausschüssen sollen so vermieden werden. Weicht Schweizer Recht oder seine Auslegung wesentlich von EU-Vorgaben ab, kann Brüssel ein Schiedsverfahren einleiten.
Der Bundesrat betont zwar Schutzklauseln für Lohnschutz und den Landverkehr. Das übergeordnete Ziel bleibt jedoch die regulatorische Homogenität. Beobachter gehen davon aus, dass das Bundesgericht künftig EuGH-Urteile aktiver beachten wird, um Konflikte zu vermeiden. Damit erhält EU-Recht in den betroffenen Sektoren einen „de-facto-Vorrang“ – auch wenn der formelle Primat weiter umstritten bleibt.
Mit der Parlamentsüberleitung beginnt ein langwieriger Prozess. National- und Ständerat werden voraussichtlich im Sommer 2026 beraten. Obwohl große Parteien das Paket grundsätzlich unterstützen, regt sich Widerstand bei Kritikern der „dynamischen“ Rechtsübernahme und der Rolle des EuGH.
Bei einer parlamentischen Zustimmung droht ein fakultatives Referendum. Eine Volksabstimmung könnte bereits 2027 stattfinden. Bis dahin laufen Übergangsregelungen, darunter die bereits gesicherte Teilnahme der Schweiz am EU-Forschungsprogramm „Horizon Europe“. Für die Schweizer Wirtschaft beendet das Abkommen die Unsicherheit der letzten Jahre – und schafft einen klareren, wenn auch engeren Rahmen für die Partnerschaft mit Europa.
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