Die nächste STEUER-SAUEREI für uns Anleger ist im Anflug:
Der durch den Ausfall einer Kapitalforderung oder die Ausbuchung einer Aktie entstandene Verlust soll zukünftig steuerlich unbeachtlich sein.
So steht es im Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.
Auf Seite 114 wird es "erklärt":
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