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#gabb aktuell



08.11.2018, 5864 Zeichen

Insider haben es nicht leicht. An der vorgestrigen Anekdote (wie sich „Insider“ ausdrücken müssen, um keine Verfehlungen zu begehen) sieht man, wie schwer es ist, wenn man etwas weiß, das die anderen nicht wissen, und man darf nicht darüber reden. Mindestens genauso gefährlich ist das Insider-Trading. Zu längst vergangenen Zeiten war Wien da überhaupt nicht streng, man nannte das liebevoll „Vienna Insider Party (VIP)“, man plauderte locker und ungezwungen miteinander, jeder VIP durfte alles wissen, Insider-Regeln gab es offenbar keine. Dann kam der Fall Leykam, wo im Zuge einer HV jemand seinen Bruder angerufen hatte, damit dieser Leykam-Aktien nachkauft, weil er auf der HV etwas erfahren hatte, das den Kurs ansteigen lassen würde. Sowas war im allgemeinen Verständnis nicht einmal ein Kavaliersdelikt, jeder nutzte halt die Informationen bestmöglich, die er bekommen konnte, und es hätte ja auch schiefgehen können. Ich z.B. dachte während der elendslangen letzten C-Quadrat-HV daran, dass da ein höherer Abfindungspreis drin sein könnte, weil die Deutschen wirklich heftig gegen den Abfindungspreis von 60 Euro auftraten und der Vertreter des Hauptaktionärs zu ihren Wünschen zustimmend lächelte. Ich erteilte aber keine Kauforder für die Mittagsauktion, weil ich mich als Insider fühlte, ich will ja keine Probleme mit der Finanzmarktaufsicht bekommen, und gut war es wohl, denn im Laufe der HV kam klar heraus, dass der Hauptaktionär keinen Millimeter von seinem 60-Euro-Angebot abrücken will, das wird wohl gerichtlich ausgetragen werden, und nach den Informationen, die ich derzeit habe, würde im Überprüfungsverfahren kaum mehr als die 60 Euro herauskommen, es wäre reine Spekulation, und da sehe ich nicht ein, dass ich nun doch beträchtliches Risiko eingehe (also dass die Chance auf 60 Euro viel höher ist als auf 70 Euro), im Gewinnfall aber eventuell Probleme wegen Insiderhandels kriegen könnte, obwohl so viele andere Sachen wohl größere Auswirkungen auf den letztlich zu bezahlenden Abfindungspreis haben werden als das zustimmende Lächeln des Vertreters des Hauptaktionärs. Im Fall Leykam kam es trotz des Pimperlgewinnes jedenfalls zur ersten Verurteilung wegen Insiderhandels in Österreich. Wahrscheinlich hätte er leiser telefonieren sollen. Dann gab es die Voest Insider Party, wo ein Vorstandsmitglied läppische (im Verhältnis zu seinem Vorstandsbezug) 3.000 VAE-Aktien kaufte, weil er mehr wusste. Es kam zu einer außergerichtlichen Geldbuße, aber zu keiner Verurteilung durch das Gericht, sehr wohl aber zu einer Verurteilung durch das Gemeine Volk, sein Ruf war ruiniert, seine Karriere machte auch einiges mit, und bis heute verbindet man seinen Namen mit dieser Sache, längst ist er in einem anderen Unternehmen, noch immer wird es ihm vorgeworfen, denn die Zeiten hatten sich geändert, plötzlich widersprach so etwas den guten Sitten. Strafbar ist es seit 1993. Eine gute Zusammenfassung gibt uns ein sehr alter Profil-Artikel: https://www.profil.at/home/boerse-voest-insider-party-62694

Insider haben es nicht leicht. Wenn sie kaufen, fragt man sie, warum sie gekauft haben, ob sie etwa etwas vor den anderen gewusst haben. Wenn sie verkaufen, genauso. Immer wieder ergeht der Wunsch an Insider (insbesondere Vorstand und Aufsichtsrat), durch Kauf von Aktien des Unternehmens, für das sie arbeiten, das Vertrauen in eben dieses zu zeigen. Gut und schön, solange die Sonne scheint. Was aber, wenn sie verkaufen wollen? Weil sie dem Kind ein Haus kaufen wollen. Oder weil sie dunkle Wolken am Horizont sehen, die andere noch nicht sehen. Können sie zu noch guten Preisen rechtzeitig aussteigen? Nicht leicht. Sie werden das sehr genau erklären müssen, warum sie knapp vor der Gewinnwarnung ausgestiegen sind. Wer sich mit Aktien des eigenen Unternehmens abgibt, steht immer mit einem Fuß im Kriminal. Und selbst wenn ihm strafrechtlich nichts vorzuwerfen ist, die Reputation leidet immer. Ich würde als Vorstand oder Aufsichtsrat die Finger von eigenen Aktien lassen. Egal, ob sich die Anleger ein deutliches Zeichen des Vertrauens wünschen. Denn wenn ich verkaufen muss, wird das als deutliches Zeichen des Misstrauens gewertet. Oder es wird mir sogar Insidertrading vorgeworfen. Es gibt sicher andere Firmen, an denen man sich ohne diese Schwierigkeiten und Gefahren beteiligen kann. Wenn jemand wirklich in die eigene Firma investieren will, dann bitte nur langfristig, man sollte sich darauf einstellen, dass man nicht verkaufen darf, wenn dunkle Wolken kommen. Erst nach der Karriere ist man wieder frei in seinen Handlungen.

Sollen die Insidervorschriften verschärft oder gelockert werden? Ich wüsste nicht, welche Richtung die bessere ist, es bleibt also am besten alles so wie derzeit. Insidervorschriften haben einen Sinn. Insidervorschriften können aber auch umgangen werden, wenn es jemand darauf anlegt. Über Strohmänner zum Beispiel. Obwohl jeder Depotinhaber unterschreiben muss, dass er auf eigene Rechnung handelt. Das würde sich auch bei einer Verschärfung von Insidervorschriften nicht mit 100%iger Sicherheit verhindern lassen. Das ist so wie bei der Registrierkassenverordnung: es ist schwierig, etwas zu stornieren, das man einmal eingegeben hat, jedenfalls wird so ein Storno besonders genau kontrolliert werden, die Ehrlichen werden noch ehrlicher werden. Das schärfste Registrierkassengesetz könnte aber nicht verhindern, dass jemand auf die Eingabe eines Umsatzes „vergisst“. Doch auch mit Strohmännern darf man sich nicht absolut sicher fühlen: Auffällige Kursbewegungen werden untersucht. Die Konsequenz aus der derzeitigen meines Erachtens ausgewogenen gesetzlichen Situation: Finger weg von eigenen Aktien! Auch wenn ich mich mit diesem Rat nicht beliebt mache.
voestalpine ( Akt. Indikation:  32,01 /32,09, 0,92%)

(Der Input von Günter Luntsch für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 08.11.)



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    Beispiel voestalpine: Insider haben es nicht leicht (Günter Luntsch)


    08.11.2018, 5864 Zeichen

    Insider haben es nicht leicht. An der vorgestrigen Anekdote (wie sich „Insider“ ausdrücken müssen, um keine Verfehlungen zu begehen) sieht man, wie schwer es ist, wenn man etwas weiß, das die anderen nicht wissen, und man darf nicht darüber reden. Mindestens genauso gefährlich ist das Insider-Trading. Zu längst vergangenen Zeiten war Wien da überhaupt nicht streng, man nannte das liebevoll „Vienna Insider Party (VIP)“, man plauderte locker und ungezwungen miteinander, jeder VIP durfte alles wissen, Insider-Regeln gab es offenbar keine. Dann kam der Fall Leykam, wo im Zuge einer HV jemand seinen Bruder angerufen hatte, damit dieser Leykam-Aktien nachkauft, weil er auf der HV etwas erfahren hatte, das den Kurs ansteigen lassen würde. Sowas war im allgemeinen Verständnis nicht einmal ein Kavaliersdelikt, jeder nutzte halt die Informationen bestmöglich, die er bekommen konnte, und es hätte ja auch schiefgehen können. Ich z.B. dachte während der elendslangen letzten C-Quadrat-HV daran, dass da ein höherer Abfindungspreis drin sein könnte, weil die Deutschen wirklich heftig gegen den Abfindungspreis von 60 Euro auftraten und der Vertreter des Hauptaktionärs zu ihren Wünschen zustimmend lächelte. Ich erteilte aber keine Kauforder für die Mittagsauktion, weil ich mich als Insider fühlte, ich will ja keine Probleme mit der Finanzmarktaufsicht bekommen, und gut war es wohl, denn im Laufe der HV kam klar heraus, dass der Hauptaktionär keinen Millimeter von seinem 60-Euro-Angebot abrücken will, das wird wohl gerichtlich ausgetragen werden, und nach den Informationen, die ich derzeit habe, würde im Überprüfungsverfahren kaum mehr als die 60 Euro herauskommen, es wäre reine Spekulation, und da sehe ich nicht ein, dass ich nun doch beträchtliches Risiko eingehe (also dass die Chance auf 60 Euro viel höher ist als auf 70 Euro), im Gewinnfall aber eventuell Probleme wegen Insiderhandels kriegen könnte, obwohl so viele andere Sachen wohl größere Auswirkungen auf den letztlich zu bezahlenden Abfindungspreis haben werden als das zustimmende Lächeln des Vertreters des Hauptaktionärs. Im Fall Leykam kam es trotz des Pimperlgewinnes jedenfalls zur ersten Verurteilung wegen Insiderhandels in Österreich. Wahrscheinlich hätte er leiser telefonieren sollen. Dann gab es die Voest Insider Party, wo ein Vorstandsmitglied läppische (im Verhältnis zu seinem Vorstandsbezug) 3.000 VAE-Aktien kaufte, weil er mehr wusste. Es kam zu einer außergerichtlichen Geldbuße, aber zu keiner Verurteilung durch das Gericht, sehr wohl aber zu einer Verurteilung durch das Gemeine Volk, sein Ruf war ruiniert, seine Karriere machte auch einiges mit, und bis heute verbindet man seinen Namen mit dieser Sache, längst ist er in einem anderen Unternehmen, noch immer wird es ihm vorgeworfen, denn die Zeiten hatten sich geändert, plötzlich widersprach so etwas den guten Sitten. Strafbar ist es seit 1993. Eine gute Zusammenfassung gibt uns ein sehr alter Profil-Artikel: https://www.profil.at/home/boerse-voest-insider-party-62694

    Insider haben es nicht leicht. Wenn sie kaufen, fragt man sie, warum sie gekauft haben, ob sie etwa etwas vor den anderen gewusst haben. Wenn sie verkaufen, genauso. Immer wieder ergeht der Wunsch an Insider (insbesondere Vorstand und Aufsichtsrat), durch Kauf von Aktien des Unternehmens, für das sie arbeiten, das Vertrauen in eben dieses zu zeigen. Gut und schön, solange die Sonne scheint. Was aber, wenn sie verkaufen wollen? Weil sie dem Kind ein Haus kaufen wollen. Oder weil sie dunkle Wolken am Horizont sehen, die andere noch nicht sehen. Können sie zu noch guten Preisen rechtzeitig aussteigen? Nicht leicht. Sie werden das sehr genau erklären müssen, warum sie knapp vor der Gewinnwarnung ausgestiegen sind. Wer sich mit Aktien des eigenen Unternehmens abgibt, steht immer mit einem Fuß im Kriminal. Und selbst wenn ihm strafrechtlich nichts vorzuwerfen ist, die Reputation leidet immer. Ich würde als Vorstand oder Aufsichtsrat die Finger von eigenen Aktien lassen. Egal, ob sich die Anleger ein deutliches Zeichen des Vertrauens wünschen. Denn wenn ich verkaufen muss, wird das als deutliches Zeichen des Misstrauens gewertet. Oder es wird mir sogar Insidertrading vorgeworfen. Es gibt sicher andere Firmen, an denen man sich ohne diese Schwierigkeiten und Gefahren beteiligen kann. Wenn jemand wirklich in die eigene Firma investieren will, dann bitte nur langfristig, man sollte sich darauf einstellen, dass man nicht verkaufen darf, wenn dunkle Wolken kommen. Erst nach der Karriere ist man wieder frei in seinen Handlungen.

    Sollen die Insidervorschriften verschärft oder gelockert werden? Ich wüsste nicht, welche Richtung die bessere ist, es bleibt also am besten alles so wie derzeit. Insidervorschriften haben einen Sinn. Insidervorschriften können aber auch umgangen werden, wenn es jemand darauf anlegt. Über Strohmänner zum Beispiel. Obwohl jeder Depotinhaber unterschreiben muss, dass er auf eigene Rechnung handelt. Das würde sich auch bei einer Verschärfung von Insidervorschriften nicht mit 100%iger Sicherheit verhindern lassen. Das ist so wie bei der Registrierkassenverordnung: es ist schwierig, etwas zu stornieren, das man einmal eingegeben hat, jedenfalls wird so ein Storno besonders genau kontrolliert werden, die Ehrlichen werden noch ehrlicher werden. Das schärfste Registrierkassengesetz könnte aber nicht verhindern, dass jemand auf die Eingabe eines Umsatzes „vergisst“. Doch auch mit Strohmännern darf man sich nicht absolut sicher fühlen: Auffällige Kursbewegungen werden untersucht. Die Konsequenz aus der derzeitigen meines Erachtens ausgewogenen gesetzlichen Situation: Finger weg von eigenen Aktien! Auch wenn ich mich mit diesem Rat nicht beliebt mache.
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