Gratis Immobilien #gabb (Günter Luntsch)

Aus dem Börsenbrief. http://www.boerse-social.com/gabb 

Wenn jemand stirbt, ohne Erben zu hinterlassen, erbarmt sich normalerweise Papa Staat und übernimmt und verwertet (neben dem beweglichen Vermögen) die nun herrenlosen Liegenschaften des Verblichenen. Das nennt man "Heimfallsrecht des Staates". Wenn Liegenschaften sehr hoch mit Pfandrechten belastet sind, kann es schon passieren, dass sich die Republik abschrecken läßt und lieber verzichtet. Selbst wenn es sich beim Pfandrecht um eine Finanzamtsschuld aus 1990 handelt, die ohnehin bereits beglichen ist. Da nachzufragen, von Bundesdienststelle zu Bundesdienststelle, das ist dann doch etwas viel an Erhebungsschritten. Wenn auch der Staat die Grundstücke nicht nimmt, wird als Eigentümer "Herrenlosigkeit" ins Grundbuch eingetragen. Niemand haftet für das Grundstück, und niemand zahlt dafür Steuern.

Manche Bürger erfahren von Berufs wegen schneller davon, dass es wieder einmal Grundstücke ohne Eigentümer gibt. Wer davon erfährt: schnell sein ist alles! Am besten gleich zum Notar laufen, sich dort BERATEN LASSEN, "Okkupationserklärung" erstellen und beim Grundbuch einreichen lassen. Das ist wie im Wilden Westen: wer so ein Grundstück als erster an sich reißt, dem gehört es! Natürlich: als Liegenschaftseigentümer haftet Ihr für die Liegenschaft (Schneeschaufeln etc.), und Ihr müßt ab Erwerb Steuern zahlen. Bauerwartungsland z.B., offiziell landwirtschaftliche Nutzung, ist zwar teuer, vor Haftung und Steuern müßt Ihr Euch da aber nicht fürchten, das ist vernachlässigbar. Wer Eure Liegenschaft käuflich erwerben würde, täte ganz schön tief ins Sparschwein greifen müssen, durch die Okkupation erspart Ihr Euch das unnötige Geldausgeben. Wermutstropfen: leider selten. Wer seine Chance nicht wahrnimmt, kriegt vielleicht kein zweites Mal in seinem Leben die Chance auf eine (legale) Okkupation.



(15.02.2018)

RBS, Free, Royal Bank of Scotland, (© Josef Chladek/photaq.com)


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Günter Luntsch

#gabb Autor, siehe http://boerse-social.com/...

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