Zu folgenden News möchte ich ein bissl Senf geben ...
https://www.facebook.com/groups/GeldanlageNetwork (Facebook -Gruppe)
Ich meine:
Ein ganz spannender Schauplatz an der Wiener Börse war das Duell BUWOG vs. Raiffeisen Bank International AG um einen ATXFive-Platz per März-Verfall. Meinen Berechnungen zufolge müsste die Buwog lt. u.a. Regelwerk im ATXFive geblieben sein, freilich möchte ich dem ATX-Komitee nicht vorgreifen, weil das natürlich eine sehr interessante Art des Zugangs ist, bei dem auch ein Unternehmen, das von einem anderen überholt wurde, im Index bleiben kann.
https://www.wienerborse.at/…/index-rege…/de-aut-index-guide/:
4.4. Halbjährliche Überprüfung der ATX five-Zusammensetzung
4.4.1. Prozedere zur halbjährlichen Überprüfung der ATX five-Zusammensetzung
4.4.1.1. Es wird für jede im ATX enthaltene Aktie der Durchschnitt der Schlusskurse der jeweils letzten fünf Handelstage vor dem Ultimo Februar und August berechnet und die Repräsentationsfaktoren für die maximale Gewichtung einer Aktie gemäß den Richtlinien für den ATX anhand dieser Durchschnittskurse ermittelt. Die Durchschnittskurse werden mit der Anzahl der im Index enthaltenen Stückzahl sowie mit den ermittelten Gewichtungsfaktoren multipliziert. Beginnend mit jeweils jener Aktie mit der höchsten ATX-Gewichtung, die nicht im ATX five enhalten ist, wird folgende Vorgehensweise durchgeführt. Übersteigt die errechnete ATX-Gewichtung einer nicht im ATX five enthaltenen Aktie die ATX-Gewichtung einer im ATX five enthaltenen Aktie um mehr als 0,5
Prozentpunkte, werden die Aktien ausgetauscht. Übersteigt nach dem ersten Austausch die ATXGewichtung einer weiteren nicht im ATX five enthaltenen Aktie die ATX-Gewichtung einer weiteren im ATX five enthaltenen Aktie um mehr als 0,5 Prozentpunkte werden diese Aktien ebenfalls ausgetauscht. Diese Vorgehensweise wird so lange fortgesetzt bis keine Aktie eine um 0,5
Prozentpunkte höhere ATX-Gewichtung als eine im ATX five enthaltene Aktie aufweist. Bei der
Berechnung der Gewichtung werden allfällige Änderungen der Streubesitzfaktoren, welche im
Rahmen der quartalsweisen Überprüfung festgestellt wurden, berücksichtigt. Es gibt keine
Begrenzung in Hinblick auf die Anzahl der austauschbaren Aktien.
4.4.2. Zeitpunkt der halbjährlichen Überprüfung und Anpassung des ATX five
4.4.2.1. Die aus der halbjährlichen Überprüfung resultierenden Änderungen der Indexzusammensetzung werden am dritten Freitag in den Monaten März und September nach Handelsschluss durchgeführt. Ist dieser Freitag kein Börsetag, dann ist der davorliegende Börsetag jener Tag, an dem nach Handelsschluss die aus der halbjährlichen Überprüfung resultierenden Änderungen der Indexzusammensetzung durchgeführt werden.
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