Die jüngsten Pilotenstreiks hatten den Kurs der Lufthansa-Aktie (WKN 823212) lange Zeit belastet. Jetzt scheint der Kranich-Airline der Befreiungsschlag gelungen zu sein.
Lufthansa konnte zuletzt vor Gericht einen Erfolg verbuchen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte die Pilotenstreiks der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit gestoppt. Damit ist das leidige Thema Tarifstreit jedoch nicht vom Tisch. Gut, dass die Kranich-Airline auch anderweitig für gute Nachrichten sorgen konnte. Auf Unternehmensseite hatte man sich positiv zum Geschäftsverlauf geäußert. Demnach verzeichnete der Konzern in den Monaten Juli und August jeweils Rekordauslastungen und Rekordergebnisse. Die Durchschnittserlöse lagen über dem Niveau des zweiten Quartals. Selbst die Streikkosten der ersten drei Quartale in Höhe von insgesamt rund 130 Mio. Euro sollen kompensiert werden. Laut CEO Carsten Spohr dürfte die Prognose eines adjustierten EBIT von mehr als 1,5 Mrd. Euro für 2015 sogar mit Sicherheit erreicht werden.
Für unsere DZ BANK Analysten war die positive Geschäftsentwicklung in den Sommermonaten neben dem großangelegten Konzernumbau und der Entwicklung des Ölpreises ein weiterer Grund, die Gewinnschätzungen für Lufthansa ab 2015 nach oben anzupassen. Für 2015 wird nunmehr ein operatives EBIT von 1,70 Mrd. Euro nach zuvor 1,53 Mrd. Euro erwartet. Aus heutiger Sicht erscheint die aktuelle Konsenserwartung von rund 1,46 Mrd. Euro laut Analysteneinschätzung zu konservativ. Darüber hinaus gehen die Marktexperten davon aus, dass Lufthansa selbst die Prognose – mit Vorlage der Zahlen zum dritten Quartal am 29. Oktober – auf einen Wert zwischen 1,6 bis 1,7 Mrd. Euro anpassen wird.
Am Markt hatte sich zwischenzeitlich rund um die Lufthansa negative Stimmung breitgemacht. Schuld waren die Pilotenstreiks, der Widerstand der Flugkapitäne gegenüber dem verstärkten Billigkonzept und natürlich die Konkurrenzsituation. Schließlich muss sich die Lufthansa mit Billigfliegern wie Ryanair und easyJet sowie hochsubventionierten Golf-Fluglinien messen. Allerdings scheint die Zuversicht unternehmensseitig zugenommen zu haben, was letztlich auch auf die Börsianer ansteckend wirkte. So konnte sich die Lufthansa-Aktie zuletzt trotz der Marktturbulenzen stark erholen.
Weitere Streiks sind nicht auszuschließen, die Risiken hieraus schätzen unsere DZ BANK Analysten aber als überschaubar ein. Positive Impulse versprechen sich die Analysten zudem von der Reorganisation. Gleichzeitig ist die Lufthansa-Aktie im Peer-Group-Kontext sowohl auf KGV als auch EV/EBITDA-Basis günstig bewertet. Unter Berücksichtigung der gesunkenen Peer-Group-Multiples bei gleichzeitig erhöhten Gewinnschätzungen haben unsere DZ BANK Analysten im Ergebnis einen neuen fairen Wert von 14,00 Euro ermittelt. Zudem wurde die Einschätzung für die Lufthansa-Aktie von „Halten“ auf „Kaufen“ geändert.
Mit Blick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung und die fundamentale Analyse des Unternehmens Lufthansa könnte sich als Alternative zu einem Direktinvestment ein Bonuszertifikat mit Cap der DZ BANK (WKN DG31A9) auf die Aktie des DAX-Konzerns anbieten. Die Endlaufzeit des Bonuszertifikats ist der 22.06.2016 (Fälligkeitstag), während der Cap bei 14,00 Euro liegt und das Bonuszertifikat mit einer Barriere bei 9,50 Euro ausgestattet ist. Der Puffer beträgt damit aktuell rund 27 Prozent. Wenn die Barriere während der Laufzeit nicht gerissen wird, werden dem Anleger 14,00 Euro ausgezahlt. Bei einem aktuellen Verkaufskurs des Zertifikats von 13,03 Euro würde dies einer Rendite von etwa10,7 Prozent per annum entsprechen. Die Rückzahlung ist in jedem Fall auf den Höchstbetrag (Cap) begrenzt.
Sollte sich die Markterwartung nicht erfüllen und der Kurs der Lufthansa-Aktie an mindestens einem Zeitpunkt während der Laufzeit auf oder unter der Barriere notieren, verliert der Anleger den Anspruch, den Bonusbetrag zu erhalten. Sollte die Barriere gerissen werden, entspricht der Auszahlungsbetrag dem Schlusskurs der Lufthansa-Aktie am Bewertungstag (15.06.2016; Referenzpreis), maximal jedoch dem Cap. Einen Verlust erleidet der Anleger, wenn der Rückzahlungsbetrag niedriger als der gezahlte Kaufpreis ist.
Stand 07.10.2015/ Ein Gastkommentar von Stefano Angioni, eniteo
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Bildquelle: Pressefoto Deutsche Lufthansa AG
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