EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG / Einladung zur Hauptversammlung

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
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28.08.2015, 8506 Zeichen



Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

C-QUADRAT Investment AG
Einladung
zu der am 21. September 2015 um 16.30 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien stattfindenden
29. (außerordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG
Tagesordnung
1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Art. II zur Anpassung an den geänderten Unternehmensgegenstand auf Grund der erfolgten Zurücklegung der Konzession gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2007.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11.09.2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 16.09.2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
· per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy; · per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy; · per SWIFT an die Adresse BKAUATWW3AGM, Message Type MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000613005).
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code); · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005; · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; · Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (11.09.2015) beziehen und wird nur in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 02.09.2015 der Gesellschaft ausschließlich per Post an die Adresse C-QUADRAT Investment AG, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 10.09.2015 der Gesellschaft entweder per Post an C-QUADRAT Investment AG, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 28.08.2015 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung, insbesondere ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, stehen spätestens ab 28.08.2015 im Internet unter www.c-quadrat.at/Investor Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung:
· Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 1; · Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 18.09.2015, bis 12 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen einzulangen:
Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy; per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566- 359, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy.
Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c- quadrat.at/Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des Vorstands bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 4.363.200 auf nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 4.363.200 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 16:00 Uhr.
Wien, im August 2015
Der Vorstand

Emittent: C-QUADRAT Investment AG Schottenfeldgasse 20 A-1070 Wien Telefon: +43 1 515 66-0 FAX: +43 1 515 66-159 Email: c-quadrat@investmentfonds.at WWW: www.c-quadrat.com Branche: Finanzdienstleistungen ISIN: AT0000613005 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien Sprache: Deutsch

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    1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Art. II zur Anpassung an den geänderten Unternehmensgegenstand auf Grund der erfolgten Zurücklegung der Konzession gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2007.
    Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11.09.2015 (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 16.09.2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
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