Einlagensicherung Neu: ist mein Geld sicher - oder nicht? (Silvia Bleier)

Seit Jänner 2010 haften für unsere Spareinlagen und Kontoguthaben bis 100.000,-- €  - je zur Hälfte der Staat und die Banken. Künftig wird es neue Regeln für die Einlagensicherung im Rahmen der neuen EU Einlagensicherungsrichtlinie geben. Denn ab 3. Juli 2015 sollen die Banken aller Mitgliedsstaaten für die Einlagensicherung in voller Höhe sorgen und bis 2024 einen nationalen Einlagensicherungsfonds (ESF) mit insgesamt 1,5 Mrd. € befüllen, um diesen im Sicherungsfall anzuzapfen. Damit sind die Banken künftig selbst für die Absicherung verantwortlich, die Regierung zieht sich aus der Haftung für Spareinlagen und Kontoguthaben zurück. In Österreich liegt nun ein Gesetzesentwurf liegt vor und ist in Begutachtung.
 
Im Gegensatz zur Einlagensicherung für Spareinlagen und Kontoguthaben ist ein Investmentfonds nach österreichischem Investmentfondsgesetz ein treuh änderisch verwaltetes Sondervermögen, was bedeutet, dass das Fondsvermögen niemals für eine Konkursmasse einer Bank herangezogen werden darf. Und das gilt für die volle Höhe der Fonds Veranlagung, ganz im Gegensatz zur bisherigen "staatlichen" Einlagenhaftung für Spareinlagen und Kontoguthaben, die mit 100.000,-- € begrenzt war. Zusätzlich beträgt die aktuelle Wertentwicklung von Mischfonds nach österreichischem Investmentfondsgesetz je nach Höhe des Aktienfondsanteils im heurigen Jahr zwischen 4 % und 9,5 %,  die Veranlagungsrendite globaler Anleihenfonds (ohne Aktienfondsanteil)  mit Schwerpunkt Staatsanleihen beträgt aktuell etwa 2,5 %. Die Anlagedauer beträgt jeweils ab 4 Jahre.
 
Nicht nur aus Gründen der Sicherheit erfreut sich daher besonders jetzt die Veranlagung in Investmentfonds unter den österreichischen Sparern und Anlegern größter Beliebtheit!


(06.04.2015)

Fonds Professionell Kongress , (© Martina Draper/finanzmarktfoto.at)


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Silvia Bleier

Veranlagungsexpertin, Veranlagung & Vorsorge Bawag P.S.K.

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