Der Deutsche Städtetag erhöht den Druck auf die Bundesregierung und fordert eine deutliche Verschärfung des geplanten KRITIS-Dachgesetzes. Nur zwei Tage vor der entscheidenden Bundesratssitzung verlangen die Kommunen, die Schwelle für kritische Infrastrukturen von 500.000 auf 150.000 versorgte Einwohner zu senken. Andernfalls drohe ein Flickenteppich beim Schutz lebenswichtiger Einrichtungen.
Im Zentrum des Streits steht eine scheinbar technische Zahl: Ab welcher Größe muss eine Einrichtung als „kritisch“ gelten und unter die strengen neuen Sicherheitsvorschriften fallen? Der vom Bundestag bereits beschlossene Entwurf setzt die Grenze bei einer Versorgungskapazität für mindestens 500.000 Menschen. Für Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetags und Oberbürgermeister von Leipzig, ist diese Marke realitätsfremd.
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„Anschläge auf Stromversorger oder Bahnstrecken zeigen: Die Gefahr trifft nicht nur Metropolen“, so Jung in einer Stellungnahme. Versorgungswerke, Stadtwerke oder Verkehrsbetriebe in mittelgroßen Städten seien genauso verwundbar und systemrelevant für ihre Region. Der Städtetag appelliert deshalb an den Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen und die Grenze auf 150.000 zu senken. Dies würde zahlreiche weitere kommunale Betriebe unter den Schutzschirm des Gesetzes stellen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist eine Öffnungsklausel im Gesetz. Sie erlaubt es den Bundesländern, zusätzliche Einrichtungen unterhalb der 500.000-Schwelle selbst als kritisch zu definieren. Aus Sicht der Kommunen ist dies ein gefährlicher Weg.
„Das schafft keinen einheitlichen Schutz, sondern einen regulatorischen Flickenteppich“, warnt der Städtetag. Die Sicherheitsstandards könnten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen – ein Umstand, den Angreifer ausnutzen könnten. Da Bedrohungen nicht an Landesgrenzen haltmachten, brauche es eine bundeseinheitliche, verbindliche Regelung.
Die Debatte ist so hitzig, weil das Gesetz Betreiber kritischer Infrastrukturen zu umfangreichen und kostspieligen Maßnahmen verpflichtet. Es setzt die europäische CER-Richtlinie in nationales Recht um und weitet den Fokus erstmals verbindlich von IT-Sicherheit auf den physischen Schutz aus.
Betroffene Unternehmen und kommunale Betriebe müssen künftig regelmäßige Risikoanalysen durchführen und darauf basierende Resilienzpläne erstellen. Diese müssen konkrete Maßnahmen wie Geländesicherung, Zugangskontrollen und Notfallpläne enthalten. Zudem gilt eine Meldepflicht: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an eine gemeinsame Meldestelle von Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden.
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Die Uhr tickt: Der Bundesrat berät in seiner Sitzung am 6. März 2026 über das Gesetz. Die Position der Länder scheint klar: Mehrere Fachausschüsse haben sich bereits für die Absenkung der Schwelle auf 150.000 ausgesprochen. Sie folgen damit der Argumentation der Kommunen, dass auch ländliche und mittelgroße Infrastrukturen geschützt werden müssen.
Sollte der Bundesrat Änderungen fordern, muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Die Bundesregierung verteidigt die höhere Schwelle bisher mit dem Argument der Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung übermäßiger Bürokratie für kleinere Betreiber. Der Druck von Ländern und Kommunen könnte sie nun zum Einlenken zwingen.
Hinter dem Streit um die Einwohnerzahl verbirgt sich ein grundlegender Wandel. Bisher war der Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland oft freiwillig und sektorspezifisch geregelt. Das KRITIS-Dachgesetz schafft erstmals einen verbindlichen, sektorübergreifenden Rahmen für die physische Resilienz in elf Schlüsselbereichen – von Energie und Wasser über Verkehr und Gesundheit bis zur öffentlichen Verwaltung.
Für die Betreiber bedeutet dies eine doppelte Belastung: Parallel zur NIS2-Richtlinie für Cybersicherheit müssen sie nun auch ihre physische Sicherheit nachweisbar aufbauen. Unabhängig vom finalen Schwellenwert zeichnet sich ab: Die Ära freiwilliger Maßnahmen ist vorbei, verbindliche und überprüfbare Resilienz wird zum Standard.
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